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Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer, 2. Auflage ab sofort erhältlich

Die Ansprache der Kunden in der Werbung hat für die Fahrschulen große Bedeutung. Fahrlehrer müssen dabei wissen, wie sie Ihre Dienstleistungen präsentieren und anbieten dürfen. Das Handbuch „Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ verschafft in seiner 2. Auflage wieder mit vielen praktischen Werbebeispielen einen Überblick über die zum Teil auch speziellen Vorschriften, die ein Fahrlehrer beachten muss.

Die Ansprache der Kunden in der Werbung hat für die Fahrschulen große Bedeutung. Fahrlehrer müssen dabei wissen, wie sie Ihre Dienstleistungen präsentieren und anbieten dürfen. Das Handbuch „Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“ verschafft in seiner 2. Auflage wieder mit vielen praktischen Werbebeispielen einen Überblick über die zum Teil auch speziellen Vorschriften, die ein Fahrlehrer beachten muss.

Neben der Reform des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb und den am 13.06.2014 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie hat insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung zu wesentlichen Änderungen und Neuerungen geführt. Dem Fahrlehrer werden Spielräume für seine Werbung eröffnet, die er nutzen kann und muss, um am Markt bestehen zu können. Dabei ist aber der rechtliche Rahmen zu beachten, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Schon ein Blick auf die Überschriften der Neuauflage wie Facebook, Vergleichsplattformen, Gutscheine und Gesamtpreiswerbung zeigt in welchem Maße sich auch das Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer ändert. Das Buch zeigt anhand zahlreicher bebilderter Beispiele aus der täglichen Praxis, welcher rechtliche Rahmen für die Gestaltung von Werbemaßnahmen für Fahrschulen besteht. Mit Hilfe von vielen Abbildungen, Randbemerkungen und einem ausführlichen Stichwortregister erhalten Fahrlehrer, aber auch ein mit dieser Materie konfrontierter Jurist einen schnellen und übersichtlichen Einblick in die Materie.

Behandelt werden unter anderem:

  • Werbung im Internet (Facebook & Co.)
  • Werbung an Schulen
  • Preiswerbung (z.B. Rabatte)
  • Bewertungsplattformen
  • Führerscheinfinanzierung
  • Test- und Gütesiegel
  • Verstoß gegen fahrschulspezifische Regelungen
  • Irreführende und vergleichende Werbung
  • Direktansprache des Kunden (z.B. Telefonwerbung)

Das Werk wurde verfasst von Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, der als Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale seit mehreren Jahren auf wettbewerbsrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der Fahrlehrerschaft spezialisiert ist. Der Leser des Buches kann sich also sicher sein, dass die Fragestellungen behandelt werden, die in der täglichen Praxis immer wieder auftauchen. Ein Werk vom Praktiker für den Praktiker.

Das Buch wird Anfang Ende Juni 2014 erscheinen und kann schon heute im Online Shop der Wettbewerbszentrale hier >> vorbestellt werden. Es wird ab dann ab Anfang Juli 2014 auch über den Buchhandel bestellbar sein.

pbg

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de