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Neue Regelungen für Speziallebensmittel

Am 29. Juni 2013 ist die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am 19. Juli 2013 in Kraft und gilt ab dem 20. Juli 2016 unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Am 29. Juni 2013 ist die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am 19. Juli 2013 in Kraft und gilt ab dem 20. Juli 2016 unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Die Verordnung ersetzt die Richtlinie 2009/39/EG über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Im Unterschied zum Anwendungsbereich dieser Richtlinie erfasst die neue Verordnung keine Sportlerlebensmittel mehr. In Art. 13 der Verordnung ist jedoch vorgesehen, dass die Kommission bis zum 20. Juli 2015 einen Bericht über die Frage vorlegt, ob spezielle Vorschriften für Sportlerlebensmittel erforderlich sind.

Die Verordnung stellt dem Grunde nach lediglich einen Regelungsrahmen für die Neuordnung der Anforderungen dar, die an die Speziallebensmittel zu stellen sind. Die Kommission muss die Verordnung noch mit zahlreichen speziellen Vorschriften zu den Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen ergänzen. Hierfür ist der Kommission in der Verordnung die Kompetenz erteilt worden. Um eine einheitliche Durchführung der Verordnung sicherzustellen, kann die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten entscheiden, ob ein bestimmtes Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (Art. 3 Verordnung).

Art. 15 der Verordnung sieht vor, dass nur solche Stoffe einer der genannten Kategorien von Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, wenn diese im Anhang in der „Unionsliste“ aufgeführt sind.

Durch die Verordnung werden bisher im Diätrecht geregelte Lebensmittelkategorien aus dem Recht für Speziallebensmittel ausgenommen. Beispielsweise sollen Angaben zum Vorhandensein von Gluten und Laktose in Lebensmitteln wie „glutenfrei“ bzw. „sehr geringer Glutengehalt“ und „laktosefrei“ bzw. „sehr geringer Laktosegehalt“ nun neu in der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) geregelt werden.

Welche Auswirkungen die Verordnung für Speziallebensmittel auf die Geltung der nationalen Diätverordnung hat, bleibt abzuwarten.

Weiterführende Hinweise

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 >>
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 >>
siehe zur Lebensmittelinformationsverordnung auch die News vom 13.07.2011 >>

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