Die Wettbewerbszentrale unterstützt ein EU-Projekt, das Ägypten helfen soll, das gesetzlich verankerte System des Verbraucherschutzes, gestützt auf die Erfahrungen aus Europa und Deutschland, zu verbessern.
Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, hatte dazu im Juni d. J. im Rahmen eines Arbeitsbesuches in Ägypten Vorschläge für die Änderung und Ergänzung des ägyptischen Verbraucherschutzgesetzes erarbeitet. Darauf basierend liegt inzwischen der erste Entwurf für die Neufassung des ägyptischen Verbraucherschutzgesetzes vor.
Im Rahmen der laufenden Unterstützung des Projektes hielt sich letzte Woche eine Delegation der „Consumer Protection Agency“ zu einem Studienbesuch in Berlin auf. Peter Breun-Goerke und Jennifer Beal von der Wettbewerbszentrale trafen die Delegation zu einem Arbeitstreffen und stellten anhand konkreter Fälle aus der Praxis insbesondere das System der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung und seine Effektivität in der Praxis vor. Ziel des Treffens war es, für die geplante Phase der Rechtsdurchsetzung nach Einführung des neuen Verbraucherschutzgesetzes mit den praktischen Erfahrungen in Deutschland Vorschläge für die praktische Anwendung der neuen Regeln vorzubereiten.
Weitere Informationen
Consumer Protection Agency Ägypten >>
Pressemitteilung Nr. 268: Bundesverbraucherschutzministerium unterstützt den Transformationsprozess in Ägypten >>
Flyer des Bundesverbraucherschutzministeriums: Stärkung des Verbraucherschutzes in Ägypten >>
News der Wettbewerbszentrale vom 11.06.2012: Wettbewerbszentrale unterstützt EU- Projekt zu unlauterem Wettbewerb in Ägypten >>
News der Wettbewerbszentrale vom 17.02.2010: Wettbewerbszentrale stellt Delegation aus Ägypten die effektive Verfolgung von Wettbewerbsverstößen vor >>
pbg
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig