Ziel ist die Erforschung des internationalen Wettbewerbsrechts
und die Verbreitung des Wissens ausländischen Wettbewerbsrechts in Deutschland
Der Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (kurz Förderkreis/FIW) ist Mitglied der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC/Liga) mit Sitz in Lausanne und repräsentiert dort die deutsche Landesgruppe.
Der Förderkreis hat als Landesgruppe die Aufgabe, zur Erforschung des internationalen Wettbewerbsrechts beizutragen und die Kenntnis ausländischen Wettbewerbsrechts in Deutschland zu verbreiten. Zugleich soll im Ausland Verständnis für die Grundsätze des deutschen Wettbewerbsrechts geweckt werden. Das Themenspektrum der Landesgruppe erstreckt sich über das Lauterkeitsrecht, das Kartellrecht sowie das Recht des geistigen Eigentums.
Die deutsche Landesgruppe stellt Ihren Mitgliedern ein internationales Netzwerk zur Verfügung, welches aus rechtsberatenden Berufen, Universitätsangehörigen und weiteren Rechtsexperten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes besteht. Der jährlich im Herbst stattfindende internationale Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht bietet den Mitgliedern der insgesamt 16 Landesgruppen die Möglichkeit, sich zu speziell ausgesuchten und vorbereiteten Themen auszutauschen und Resolutionen oder sonstige Vorschläge zu verfassen.
Zu den Mitgliedern des deutschen Förderkreises zählen sowohl Rechtsanwälte, Unternehmen als auch Verbände der deutschen Wirtschaft. Eine Mitgliederversammlung der deutschen Landesgruppe findet jährlich statt.
Dem Förderkreis können nach § 2 der Geschäftsordnung sowohl Mitglieder der Wettbewerbszentrale als auch Nichtmitglieder der Wettbewerbszentrale beitreten. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung ist hierfür ein Jahresbeitrag zu entrichten, der in freier Vereinbarung mit jedem Mitglied festgesetzt wird.
Mitglied werden
Mitglied im Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht können gemäß § 2 der Geschäftsordnung alle Mitglieder der Wettbewerbszentrale werden. Darüber hinaus können auch Mitglieder in den Förderkreis aufgenommen werden, die nicht Mitglied der Wettbewerbszentrale sind; über ihre Aufnahme entscheidet das Präsidium der Wettbewerbszentrale.
Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder des Förderkreises verpflichten sich gemäß § 4 der Geschäftsordnung für jedes Geschäftsjahr die von der Mitgliederversammlung des Förderkreises beschlossenen Jahresbeiträge an die Wettbewerbszentrale zu zahlen.
Mitgliedschaftsantrag
GESCHÄFTSORDNUNG DES FÖRDERKREISES FÜR INTERNATIONALES WETTBEWERBSRECHT DER ZENTRALE ZUR BEKÄMPFUNG UNLAUTEREN WETTBEWERBS E.V. FRANKFURT AM MAIN
§ 1 Aufgaben
(1) Der Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht der Wettbewerbszentrale hat die Aufgabe, als deutsche Landesgruppe der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht die internationale Zusammenarbeit zur Förderung des Leistungswettbewerbs in der Wirtschaft zu pflegen.
(2) Zu diesem Zweck will der Förderkreis zur Erforschung des internationalen Wettbewerbsrechts beitragen, die Kenntnis ausländischen Wettbewerbsrechts in Deutschland verbreiten und versuchen, im Ausland Verständnis für die Grundsätze des deutschen Wettbewerbsrechts zu wecken und zugleich die Auffassung der deutschen Wirtschaft zu wettbewerbsrechtlichen Fragen zu vertreten.
(3) Der Förderkreis will ferner seinen Mitgliedern in Fragen des ausländischen Wettbewerbsrechts beratend zur Verfügung stehen und sie erforderlichenfalls gegen unlauteren Wettbewerb ausländischer Mitbewerber schützen.
(4) In Zusammenarbeit mit den zuständigen in- und ausländischen Organisationen will die Landesgruppe sich für die Vereinheitlichung und Schaffung eines auf Leistungswettbewerb beruhenden internationalen Wettbewerbsrechts einsetzen.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Dem Förderkreis können alle Mitglieder der Wettbewerbszentrale beitreten. Darüber hinaus können auch Mitglieder in den Förderkreis aufgenommen werden, die nicht Mitglied der Wettbewerbszentrale sind; über ihre Aufnahme entscheidet das Präsidium der Wettbewerbszentrale.
(2) Mit dem Beitritt erkennen die Mitglieder des Förderkreises die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung an.
§ 3 Mitgliederversammlung
(1) Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter, beruft die Versammlung des Förderkreises nach Bedarf, mindestens aber einmal in jedem Kalenderjahr, ein, ferner wenn ein Viertel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe der Gründe verlangen.
(2) Die Einladung muss schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung erfolgen.
(3) Der Förderkreis beschließt über das Arbeitsprogramm. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
(4) Die Beschlüsse sind mit einer vom Vorsitzenden zu unterzeichnenden Niederschrift festzuhalten.
§ 4 Beiträge
(1) Die Mitglieder des Förderkreises verpflichten sich, für jedes Geschäftsjahr die von der Mitgliederversammlung des Förderkreises beschlossenen Jahresbeiträge an die Wettbewerbszentrale zu zahlen, die diese getrennt zu verwalten hat.
(2) Das Präsidium der Wettbewerbszentrale kann in Ausnahmefällen den Beitragssatz ermäßigen.
§ 5 Vorstand
(1) Der Arbeitskreis wird durch einen Vorstand vertreten, dem der Präsident der Wettbewerbszentrale und bis zu vier weitere Mitglieder angehören. Die weiteren Mitglieder werden unter Berücksichtigung von Vorschlägen des Förderkreises durch das Präsidium der Wettbewerbszentrale berufen. Vorsitzender des Vorstandes ist der Präsident der Wettbewerbszentrale. Alle Mitglieder des Vorstandes können jedoch einstimmig ein anderes Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes berufen.
(2) Die Amtszeit des Vorstandes entspricht der Amtszeit des Präsidiums bei der Wettbewerbszentrale.
(3) Nach Maßgabe der Richtlinien und Beschlüsse des Förderkreises verfügt der Vorstand über die dem Förderkreis zur Verfügung stehenden Mittel und legt ihm Rechenschaft ab.
§ 6 Geschäftsführung
(1) Der Vorstand bedient sich zur Durchführung der von ihm oder dem Förderkreis beschlossenen Maßnahmen der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.
(2) Er kann weitere Personen mit besonderen Aufgaben betrauen.
§ 7 Austritt
Ein Mitglied kann mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres austreten.
§ 8 Auflösung des Förderkreises
Zur Auflösung des Förderkreises bedarf es einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. Hierfür ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden oder vertretenen Mitglieder der Wettbewerbszentrale erforderlich.
Die Liga
Die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht ist eine seit langem bestehende internationale Vereinigung, die sich mit allen Fragen des Wettbewerbsrechts und seinen Beziehungen zum gewerblichen Rechtsschutz und immateriellen Güterrecht befasst. Sie ist in Genf registriert und hat ihren Verwaltungssitz in Lausanne. Ihre Mitglieder kommen aus den rechtsberatenden Berufen, Universitäten, Unternehmen sowie aus den Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten sowie der Europäischen Union. Die Liga bietet ein internationales Umfeld, sich auf Expertenebene über die aktuellen Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes auszutauschen.
Die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht ist die Dachorganisation für die in ihr zusammengeschlossenen nationalen Vereinigungen. Sie ist in allen wesentlichen Industrieländern durch nationale Verbände vertreten. Die deutsche Landesgruppe der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (LIDC/Liga) wird von der Wettbewerbszentrale mit dem Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht repräsentiert.
Zu den wesentlichen Zielen und Aufgaben der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht gehören:
- Die Weiterentwicklung und Förderung der Prinzipien für einen fairen Wettbewerb sowie der hierzu geltenden rechtlichen Grundsätze und ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung,
- Die Sammlung und Auswertung von Informationen und Dokumentationen in Bezug auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie auf den gewerblichen Rechtsschutz in den verschiedenen Ländern, in denen die Liga durch nationale Verbände vertreten ist,
- die Zusammenstellung, Auswertung und Veröffentlichung von Informationen zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum gewerblichen Rechtsschutz,
- rechtsvergleichende Studien im internationalen Bereich zum Kartell- und Wettbewerbsrecht und zu aktuellen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht, verbunden mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes,
- die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse der Internationale Liga für Wettbewerbsrecht im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes,
- die Förderung der Forschung und der Rechtsverteidigung im Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes mit dem Ziel, die Freiheit von Handel und Gewerbe zu schützen.
Zur Erreichung dieser Ziele veranstaltet die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht ein jährliches Treffen der nationalen Verbände, an dem zwei Fragen des aktuellen Wettbewerbsrechts, gewerblichen Rechtsschutzes oder Kartellrechts diskutiert und Lösungen erarbeitet werden. Ein internationaler Berichterstatter verfasst für jeden der behandelten Themenbereiche einen ausführlichen internationalen Bericht, der die Erkenntnisse und Analysen der nationalen Berichte zusammenfasst und auswertet. Dieser internationale Bericht ist die Grundlage für die intensive Diskussion und den Erfahrungsaustausch von Experten, die aus der Industrie, den Universitäten, den rechtsberatenden Berufen sowie den mit dem Wettbewerbsrecht befassten Behörden kommen.
Die Ergebnisse dieser Treffen werden zusammen mit den ihnen zugrunde liegenden nationalen und internationalen Berichten ebenso wie die sonstigen Arbeitsergebnisse der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht auf der Webpage der Liga veröffentlicht. Weitere Informationen über die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht gibt es unter: www.ligue.org
Zur Erreichung dieser Ziele veranstaltet die Internationale Liga für Wettbewerbsrecht ein jährliches Treffen der nationalen Verbände, an dem zwei Fragen des aktuellen Wettbewerbsrechts, gewerblichen Rechtsschutzes oder Kartellrechts diskutiert und Lösungen erarbeitet werden. Ein internationaler Berichterstatter verfasst für jeden der behandelten Themenbereiche einen ausführlichen internationalen Bericht, der die Erkenntnisse und Analysen der nationalen Berichte zusammenfasst und auswertet. Dieser internationale Bericht ist die Grundlage für die intensive Diskussion und den Erfahrungsaustausch von Experten, die aus der Industrie, den Universitäten, den rechtsberatenden Berufen sowie den mit dem Wettbewerbsrecht befassten Behörden kommen.
Die Ergebnisse dieser Treffen werden zusammen mit den ihnen zugrunde liegenden nationalen und internationalen Berichten ebenso wie die sonstigen Arbeitsergebnisse der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht auf der Webpage der Liga veröffentlicht www.ligue.org . Hier finden Sie einen Auszug aus den letzen Jahren der Liga-Kongresse.
Der Kongress 2025 wird vom 9. bis 12. Oktober 2025 in Wien stattfinden. Die österreichische Gruppe war schon mehr als aktiv und hat schon mit der Erstellung des Programms begonnen. Einen kleinen Vorgeschmack gibt es bereits unter https://www.ligue.org/congress/2025.
Die beiden Fragestellungen für 2025 lauten:
Frage A:
Is the concept of the abuse of relative market power beyond market dominance necessary for a functioning competition and what criteria should be used to assess it?
Frage B:
What responsibility or obligations should online platforms have when it comes to eliminating infringements by their users, especially in the areas of IP and unfair competition?
Der diesjährige Kongress der Liga (LIDC – International League of Competition Law) fand vom 7. bis 9. November 2024 in London statt und brachte rund 150 Vertreter und Vertreterinnen aus der Anwaltschaft, Wissenschaft und von Behörden zusammen, um aktuelle Rechtsfragen zu diskutieren. Die Wettbewerbszentrale ist mit ihrem Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht Mitglied der Liga und nimmt seit Jahren mit weiteren Delegierten aus Deutschland an diesem Kongress teil.
Kongress 2024
Der erste Kongresstag bot den Teilnehmenden ein breites Spektrum an Vorträgen und Podiumsdiskussionen, u.a. zu folgenden Themen:
– Rückblick auf das 10-jährige Bestehen der EU-Schadensersatzklagen-RL
– KI und der Hunger nach Daten
– Staatliche Beihilfen
– Durchsetzung des Kartellrechts im gesamtnationalen Kontext
– FRAND
Am zweiten Kongresstag wurden die folgenden international und in rechtsvergleichender Weise beleuchteten Kongressthemen adressiert:
Frage A:
Welche Fortschritte wurden bei der Gewährleistung einer wirksamen Entschädigung für Schäden infolge von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht erzielt und welche müssen noch erzielt werden?
Internationaler / Nationaler Berichterstatter: András M. Horvath, Backer McKenzie, Budapest, Ungarn / Dr. Carsten König, Universität Köln
Frage B:
Wie sollten wir mit nachgemachten Verpackungen („copycat packaging“) umgehen?
Internationale / Nationale Berichterstatterin: Prof. Ilanah Fhima, UCL London / Dr. Anna-Kristine Wipper, KPMG Law Berlin
In beiden Internationalen Berichten wurden auf Basis der eingegangenen nationalen Berichte jeweils die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtssysteme herausgearbeitet. Mitglieder der Liga bzw. der deutschen Landesgruppe können die Berichte kostenfrei nach Login unter https://www.ligue.org/resources/international-and-national-reports abrufen.
Tätigkeitsbericht der Liga / Generalversammlung
In der Generalversammlung der Liga am 09. November 2024 stellte die stellvertretende Generalsekretärin der Liga, Jennifer Beal, einen Teil des Tätigkeitsberichts der Liga für das vergangene Jahr vor. Im Anschluss erläuterten die Mitglieder des Vorstands die kommenden Aufgaben und Ziele der Liga.
Das vollständige Programm sowie weitere Informationen zum Kongress 2024 sind unter https://www.ligue.org/congress/2024 abrufbar.
Internationaler Liga-Kongress 2023 in Göteborg mit Panel zu Greenwashing
In 2023 wurde der internationale Liga-Kongress von der nordischen Landesgruppe ausgerichtet und fand mit mehr als 90 Teilnehmern vom 21. bis 24. September 2023 in Göteborg (Schweden) statt. Am ersten Kongresstag hielt Frau Annemarie ter Heegde (DG Comp) einen instruktiven Vortrag zu den EU Leitlinien für die Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit. Diesem Keynote-Speach folgte eine Podiumsdiskussion zu Greenwashing, ein Thema, das aktuell nicht nur viele Mitgliedstaaten, sondern auch den europäischen Gesetzgeber beschäftigt. Rechtsanwalt Martin Zeitlin (MarLaw Schweden) und Rechtsanwalt Jean-Philippe Arroya (JP Karsenty, Frankreich) zeigten anschaulich Beispiele aus der Rechtsverfolgungspraxis in Schweden und Frankreich. Weitere Podiumsdiskussionen fanden zur Rolle der Nachfragemacht im europäischen Wettbewerbsrecht und zum Recht des geistigen Eigentums statt.
Am zweiten Kongresstag wurden diese international und rechtsvergleichend beleuchteten Kongressthemen adressiert:
Frage A:
Machen die jüngsten Entwicklungen bei der Durchsetzung, der Rechtsprechung und den Leitlinien von Wettbewerbsbehörden und Regulierungsbehörden die Abgrenzung zwischen legitimen und effizienten Einkaufs- und Liefervereinbarungen und rechtsverletzendem Verhalten in der Praxis hinreichend deutlich, sodass Unternehmen und ihre Berater wissen, wie sie auf der richtigen Seite bleiben können? Gesetz?
Internationaler Berichterstatter: RA Jean-Louis Fourgoux, Paris und Brüssel
Frage B:
Welche Mechanismen existieren, um zu weit gefasste Marken zu vermeiden und Bedenken hinsichtlich einer Verstopfung der Markenregister auszuräumen (z. B. Bösgläubigkeit im Fall Sky vs. SkyKick; Anforderungen an Nutzungsnachweise), und sind diese Mechanismen wirksam?
Internationale Berichterstatterin: Ingrida Karina-Berzina, Universität Stockholm
In beiden Internationalen Berichten wurden auf Basis der eingegangenen nationalen Berichte jeweils die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtssysteme herausgearbeitet. Mitglieder der Liga bzw. der deutschen Landesgruppe können die Berichte kostenfrei nach Login unter https://www.ligue.org/resources/international-and-national-reports abrufen.
In der Generalversammlung der Liga am 23. September 2023 stellte die stellvertretende Generalsekretärin der Liga, Jennifer Beal, den Tätigkeitsbericht der Liga für das vergangene Jahr vor. Die weiteren Mitglieder des Vorstands der Liga erläuterten sodann die kommenden Aufgaben und Ziele der Liga.
Das vollständige Programm sowie weitere Informationen zum Kongress 2023 sind unter https://www.ligue.org/congress/2023/ abrufbar.
Internationaler Liga-Kongress 2022 in Mailand
Der Liga-Kongress 2022 wurde von der italienischen Landesgruppe ausgerichtet und fand vom 20. bis 22. Oktober 2022 in Mailand unter dem sehr aktuellen Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ statt. Auch wenn der Aspekt der Nachhaltigkeit natürlich nicht Kernziel des Kartellrechts oder des Rechts des geistigen Eigentums darstellt, so stellt sich doch die Frage, ob Kartellrecht und IP Belange nicht eine Rolle spielen können bei der Transformation in ein nachhaltiges Funktionieren von Produkten und Märkten. So lässt sich beispielsweise kontrovers diskutieren, ob und wieweit kartellrechtswidrige Handlungen „toleriert“ werden sollen oder können, wenn die Handlung voraussichtlich zu mehr Nachhaltigkeit führt, aber den Wettbewerb einschränkt. Im Bereich des IP-Rechts stellt sich ebenfalls die spannende Frage, ob das Recht des geistigen Eigentums, das generell technik- und inhaltsneutral ist, im Hinblick auf das Ziel einer besseren Nachhaltigkeit anzupassen ist. Unter anderem diese Fragen wurden bei den folgenden Kongressthemen adressiert:
Frage A:
Inwieweit könnten / sollten Nachhaltigkeitsziele in der Wettbewerbspolitik und der Durchsetzung eine Rolle spielen und wie gehen die Wettbewerbsbehörden damit um? (Art. 101 und 102 TFEU)
Internationaler Berichterstatter: Prof. Julian Nowag, Universität Lund, Schweden
Nationaler Berichterstatter: Prof. Eckart Bueren, Jennifer Crowder, Universität Göttingen
Frage B:
‚Green IP‘: Welche Rolle spielt geistiges Eigentum für die Nachhaltigkeit
Internationaler Berichterstatter: Chris de Mauny, Bird & Bird LLP, London
Nationaler Berichterstatter: Prof. Thomas Hoeren, Tabea Ansorge, Oliver Lampe, Westfälische Wilhelm-Universität Münster
Die Liga hat ihre „Conclusions“ zu beiden Kongressthemen veröffentlicht (hier im pdf-Format): Reflections and Conclusions from the Working Sessions on Questions A & B at the Milan 2022 Congress
In beiden Internationalen Berichten wurden auf Basis der eingegangenen nationalen Berichte jeweils die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtssysteme herausgearbeitet. Sowohl die internationalen als auch die nationalen Berichte werden im Rahmen eines Kongressbandes beim Springer Verlag (Heidelberg) veröffentlicht. Mehr zu der Tagungsreihe unter www.springer.com/series/11817. Mitglieder der Liga bzw. der deutschen Landesgruppe können die Berichte auch kostenfrei nach Login unter https://www.ligue.org/resources/international-and-national-reports/ abrufen.
Die beiden zentralen im Rechtsvergleich beleuchteten Fragestellungen des Kongresses wurden durch mehrere Reden und Podiumsdiskussionen ergänzt:
Die erste Podiumsdiskussion fand mit Vertretern verschiedener Kartellbehörden zum Thema „Nachhaltigkeit und Wettbewerb“ statt. Es diskutierten Andrea Graber und Alessandro Sia (Schweiz), Elise Provost (Frankreich), Dr. Gabor Gal (Ungarn), Sandrine Delarue (Vereinigtes Königreich). Die Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass Nachhaltigkeit nicht als Ausrede für Kartellverstöße verwendet werden dürfe und dass Nachhaltigkeit gerade durch Wettbewerb gefördert werden könne. Bei kartellrechtlich zulässigen Kooperationen sei von Bedeutung, dass auch der Verbraucher von der Kooperation profitiere. Greenwashing sei in jedem Fall zu vermeiden. Einzelne Fälle und Verfahren aus der Vergangenheit mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit wurden vorgestellt.
Weitere Podiumsdiskussionen fanden zu diesen Themen statt:
– „Protection of design through copyright law“
– „Metaverse, NFTS and related IP issues“
– „Competition and Data: synergies and tensions“
In der Generalversammlung der Liga am 22. Oktober 2023 standen für den Vorstand der Liga einzelne Neuwahlen an: Michel Ponsard, bislang Generalsekretär der Liga, verlässt das Komitee, so dass an seine Stelle die bisherige Stellvertreterin Nathalie Lobel-Lastman als neue Generalsekretärin tritt. Als neue stellvertretende Generalsekretärin wurde Jennifer Beal von der deutschen Landesgruppe gewählt.
Das vollständige Programm sowie weitere Informationen zum Kongress 2022 finden Sie unter:
Nachdem der Liga-Kongress im Jahr 2020 pandemiebedingt abgesagt und um ein Jahr verschoben wurde, konnte der nachgeholte Liga-Kongress im Jahr 2021 als Hybridveranstaltung ausgerichtet werden. Er wurde von der belgischen Landesgruppe organisiert und fand sowohl vor Ort in Brüssel als auch virtuell vom 22. bis 24. September 2021 statt. Die zentralen Fragestellungen lauteten:
Frage A:
Tasks and competences of national competition law authorities in a data driven society
Internationaler Berichterstatter: Dr. Dominik Schäfers, Münster;
Nationaler Berichterstatter: Prof. Dr. Mark-Oliver Mackenrodt, München
Frage B:
Influencers, native advertising and the use of AI (Artificial Intelligence) for marketing – how can it be controlled by law?
Internationaler Berichterstatter: Marta Delgada Echevarria, Madrid;
Nationaler Berichterstatter: Prof. Thomas Hoeren und Hanna Hoffmann, Westfälische Wilhelm-Universität Münster
In beiden Internationalen Berichten, die unter https://lidc.adgensite.com/activities/lidc-activities/#lidc_annual_congress abrufbar sind, werden auf Basis der eingegangenen nationalen Berichte jeweils die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtssysteme herausgearbeitet. Resolutionen zu den zentralen Fragestellungen wurden nicht verfasst.
Unter dem oben genannten Link können für kurze Zeit nach Ablauf des Kongresses auch die einzelnen nationalen Berichte heruntergeladen werden. Sämtliche Berichte werden im Rahmen eines Kongressbandes beim Springer Verlag (Heidelberg) veröffentlicht. Mehr zu der Tagungsreihe unter www.springer.com/series/11817.
Bevor die beiden im Rechtsvergleich beleuchteten Fragestellungen am letzten Kongresstag vorgestellt wurden, fanden mehrere Reden und Podiumsdiskussionen statt. Die Themen der insgesamt vier Podiumsdiskussionen lauteten:
- Standard Essential Patents:should licences be available at any point in the value chain?
- Computational Antitrust: enforcement aspects
- Controlling the power of data ecosystems: substantive aspects
- Dynamic competition: a new paradigm for economics?
Das vollständige Programm ist abrufbar unter www.lidc2021.com.
Die Liga hat sich aufgrund der aktuellen Lage entschieden, den diesjährigen Liga-Kongress, der für Oktober 2020 in Brüssel geplant war, um ein Jahr auf 2021 zu verschieben.
Aktuelle Infos stellt die Liga auf der Webseite http://www.ligue.org >>
Der Liga-Kongress sollte vom 15. bis 18. Oktober 2020 in Brüssel (Belgien) stattfinden.
Die erste Fragestellung sollte sich mit den Aufgaben und Kompetenzen der Kartellbehörden in der digitalen Gesellschaft befassen; die weitere Fragestellung sollte beleuchten, wie Algorithmen und künstliche Intelligenz in der Werbung gesetzlich geregelt werden sollen. Die genaue Fragestellungen lauten:
Question A : Tasks and competences of national competition law authorities in a data driven society
Question B: Influencers, native advertising and the use of AI for marketing – how can it be controlled by law?
Internationaler Liga-Kongress 2019 in Paris
In 2019 wurde der Liga-Kongress von der französischen Landesgruppe ausgerichtet und fand mit mehr als 240 Teilnehmern vom 07. bis 10. November 2019 in Paris statt. Die zentralen Fragestellungen lauteten:
Frage A:
To what extent should competition law be concerned with differences in prices, terms and conditions, or quality offered by suppliers to different purchasers?
Internationaler Berichterstatter: Christophe Lemaire und David Sevy (Frankreich);
Nationaler Berichterstatter: Prof. Thomas Hoeren und Karsten Müller, Westfälische Wilhelm-Universität Münster
Frage B:
Should there be legal restrictions on the ability of persons who claim, without sufficient justification, to hold IP rights that have been infringed to bring, or to threaten to bring, legal proceedings based on such claims against their competitors or others?
Internationaler Berichterstatter: Mark Anderson (Großbritannien)
Ein nationaler Bericht zu dieser Fragestellung erfolgte nicht.
In beiden Internationalen Berichten, die hier >> abrufbar sind, werden jeweils die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtssysteme herausgearbeitet. Zu Frage A wurden an Stelle einer förmlichen Resolution lediglich Schlussfolgerungen herausgearbeitet, zu Frage B wurde hingegen eine Resolution verabschiedet. Die Dokumente werden von der Liga hier >> veröffentlicht.
Weitere Informationen sowie die einzelnen nationalen Berichte stehen auf der offiziellen Seite der International League of Competition Law (LIDC) hier >> als Download zur Verfügung.
Die beiden zentralen im Rechtsvergleich beleuchteten Fragestellungen des Kongresses wurden durch mehrere Reden und Podiumsdiskussionen ergänzt:
Nach der Eröffnungszeremonie durch die Präsidentin der Liga stellte Frau Juliane Kokott (EuGH) in einer der Eröffnungsreden aktuelle Fälle des Europäischen Gerichtshofs vor und ging dabei insbesondere auf Aspekte der privaten Rechtsdurchsetzung, auf Verfahrensrechte, Verstöße gegen Art. 101 und 102 TFEU sowie digitale Vertriebswege ein. Die weitere Eröffnungsrede hielt Herr Cecilio Madero Villarejo (Europäische Kommission, GD Wettbewerb) zu dem Thema Innovationen und Modernisierung.
Der Kongress wurde anschließend durch insgesamt vier Podiumsdiskussionen ergänzt. Folgende Themen standen im Fokus:
- Innovationen im Wettbewerbsrecht der Kartellbehörden (Ermittlungen, Zusagen und Sanktionen)
- Digitale Innovationen und Wettbewerbsrecht
- Ausstrahlungsrechte, Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
- Unfaire Handelspraktiken bewältigen (neue Regeln, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Selbstregulierung)
Internationaler Liga-Kongress 2018 in Budapest
Der Liga-Kongress wurde im Jahr 2018 von der ungarischen Landesgruppe ausgerichtet und fand mit mehr als 120 Teilnehmern vom 04. bis 07. Oktober 2018 in Budapest statt. Die zentralen Fragestellungen lauteten:
Frage A:
Who is / should be liable for breaches of competition law: which rules should govern the attribution of civil and (where it exists) criminal liability to the company, parent company, management & employee?
(Internationaler Berichterstatter: Prof. Dr. Tihamér Tóth, Pázmány Péter Catholic University, Budapest (Ungarn);
Nationaler Berichterstatter: Dr. Carsten König, Universität zu Köln)
Frage B:
How can the holder of intellectual property rights protect its brands in the context of on- and off-line distribution and after sales service, and does the existing framework for such protection strike a fair balance between the interests of rights holders and the interests of consumers?
(Internationaler Berichterstatter: Prof. Dr. Nikolas Guggenberger, LLM, Westfälische Wilhelm-Universität Münster (Deutschland)
In beiden Internationalen Berichten, die unter http://www.ligue.org/index.php?page=reports-resolutions abrufbar sind, werden jeweils die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtssysteme herausgearbeitet.
Beide Fragestellungen mündeten in Resolutionen, die ebenfalls unter dem zuvor genannten Link als Download zur Verfügung stehen.
Die beiden zentralen im Rechtsvergleich beleuchteten Fragestellungen des Kongresses wurden durch zwei Podiumsdiskussionen und zwei Reden ergänzt.
In einer ersten Podiumsdiskussion wurde die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa diskutiert. Frau Zsuzsa Cserhalmi von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission machte den Auftakt und nannte als wichtige Einzelaspekte unter anderem den E-Commerce einschließlich Geoblocking, Online-Plattformen, Datenschutz und Standards. Auf die durchgeführte Sektoruntersuchung im E-Commerce ging sie ebenfalls ein. Frau Rechtsanwältin Roelin von Neck (Bird & Bird) stellte sodann im Detail die Geoblocking-Verordnung vor, die im Dezember 2018 in Kraft tritt. Zum Abschluss der Podiumsdiskussion erläuterte Burak Özgen (GESAC) die weitere Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zu Urheberrecht und grenzüberschreitendem Zugang zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen.
Die zweite Diskussionsrunde betraf den Bezug zwischen Big Data und Wettbewerbsrecht. Herr Lee Callaghan vom Unternehmen Aviva stellte aus Unternehmersicht dar, wie automatisierte Prozesse Produkte und Dienstleistungen für Kunden verbessern können, im konkreten Fall die Abwicklung von Schäden. In dem Beitrag von David Parker wurden unter anderem die Besonderheiten von ein- bzw. zweiseitigen Märkten und Plattformen erläutert. Frau Claudia Berg beleuchtete in einem letzten Beitrag Aspekte des Datenschutzes.
Zwei Reden von renommierten Richtern rundeten die Veranstaltung ab und erweiterten die Kongressthemen: Herr Dr. Péter Darák, Präsident des Obersten Gerichtshofs in Ungarn, stellte Urteile aus dem Bereich IP- und Wettbewerbsrecht vor, Herr Christopher Vajda, Richter am EuGH, ging insbesondere auf Besonderheiten im pharmazeutischen Sektor ein, wo auf eine Balance zwischen Wettbewerb, Innovation und Schutz der Allgemeinheit zu achten sei.
Programm (in engl. Sprache) >>
Resolution Frage A >>
Resolution Frage B >>
Ihre Ansprechpartnerin
Jennifer Beal
Geschäftsführung Förderkreis für Internat. Wettbewerbsrecht-FIW
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