Home News Auch Detektive müssen die Preisangabenverordnung beachten

Auch Detektive müssen die Preisangabenverordnung beachten

Zuletzt gingen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Beschwerden gegen Detektive ein. Gegenstand waren Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Verschiedene Detektive hatten im Internet ihre Dienstleistungen zu Nettopreisen angeboten und beispielsweise Stundensätze beworben, die die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Dies führt dazu, dass diese Detektive scheinbar günstigere Preise anbieten als ihre Konkurrenz, die Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen nennt.

Zuletzt gingen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Beschwerden gegen Detektive ein. Gegenstand waren Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Verschiedene Detektive hatten im Internet ihre Dienstleistungen zu Nettopreisen angeboten und beispielsweise Stundensätze beworben, die die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Dies führt dazu, dass diese Detektive scheinbar günstigere Preise anbieten als ihre Konkurrenz, die Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen nennt.

Die Wettbewerbszentrale hat dieses Werbeverhalten beanstandet. Zwar besteht keine Pflicht zur Endpreisangabe, soweit sich die Dienstleistungen ausschließlich an Gewerbetreibende richten. Werden auch Detektivleistungen angeboten, die von Verbrauchern nachgefragt werden wie z.B. die Observationen von Ehepartnern, Vermisstensuche, Unterhaltsbetrug etc., so ist der Endpreis inkl. Mehrwertsteuer anzugeben. Die in Anspruch genommenen Detektive haben jeweils eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de