Home News Werbung mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 ist laut Bundesgerichtshof auch für Nicht-Sponsoren möglich – FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

Werbung mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 ist laut Bundesgerichtshof auch für Nicht-Sponsoren möglich – FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken

Im Jahr 2010 der Fußball-Weltmeisterschaft stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob sie z.B. mit der Angabe „WM 2010“ werben dürfen, ohne ein offizieller Sponsor der WM zu sein.

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem letzten Jahr (Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 183/07). Hier kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass

Im Jahr 2010 der Fußball-Weltmeisterschaft stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob sie z.B. mit der Angabe „WM 2010“ werben dürfen, ohne ein offizieller Sponsor der WM zu sein.

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem letzten Jahr (Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 183/07). Hier kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass das grundgesetzlich geschützte Recht der FIFA zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen nicht dazu führt, dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt, vorbehalten ist.

In diesem Verfahren hatte die FIFA, die die Fußball-Weltmeisterschaften veranstaltet, Ferrero auf Löschung diverser Marken verklagt, die auf die Fußball-Weltmeisterschaft Bezug nehmen. Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht die Löschungsansprüche der FIFA sowohl unter kennzeichenrechtlichen als auch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten verneint.

Kennzeichenrechtliche Ansprüche bestünden nicht, weil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der FIFA und denen von Ferrero bestehe und die FIFA die begehrten Ansprüche auch nicht mit Erfolg auf Werktitel mit den Bezeichnungen „WM 2010“, „GERMANY 2006“ und „SOUTH AFRICA 2010“ stützen könne.

Aus Wettbewerbsrecht abgeleitete Ansprüche hat der Bundesgerichtshof ebenfalls verneint. Durch die Marken von Ferrero werde der Verkehr nicht zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, Ferrero sei offizieller Sponsor der FIFA. Ferrero behindere die FIFA durch die Markeneintragungen nicht in wettbewerbswidriger Weise in ihrem Bemühen, die Fußball-Weltmeisterschaften durch Einräumung von Lizenzen an Sponsoren zu vermarkten. Auch auf die Generalklausel des § 3 UWG könne die FIFA die Löschungsansprüche nicht mit Erfolg stützen.

Trotz dieses klaren Urteils empfiehlt die Wettbewerbszentrale, eine Werbung mit einem Hinweis auf die WM 2010 rechtlich überprüfen zu lassen.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs >>

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