Home News EU Kommission veröffentlicht Arbeitspapier zur Auslegung der UGP-Richtlinie

EU Kommission veröffentlicht Arbeitspapier zur Auslegung der UGP-Richtlinie

Die Generaldirektion Verbraucherschutz und Gesundheit hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, welches den Mitgliedstaaten als Auslegungshilfe der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) dienen soll. Das einheitliche Verständnis für einzelne Begriffe und Regelungen in der Richtlinie innerhalb der Europäischen Union soll damit erhöht werden.

Die Generaldirektion Verbraucherschutz und Gesundheit hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, welches den Mitgliedstaaten als Auslegungshilfe der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) dienen soll. Das einheitliche Verständnis für einzelne Begriffe und Regelungen in der Richtlinie innerhalb der Europäischen Union soll damit erhöht werden.

Hintergrund ist, dass mit der UGP-Richtlinie im Bereich der irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern eine EU-weite Harmonisierung des Verbraucherschutzniveaus erreicht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie einheitlich umsetzen. Schwierigkeiten ergeben sich dabei allerdings, wenn unklare oder auslegungsbedürftige Begriffe in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt und damit unterschiedlich in den nationalen Regelungen umgesetzt werden. Dem soll mit dem Arbeitspapier der Kommission vorgebeugt werden.

Im Vorfeld der Erstellung des Arbeitspapiers hat die Kommission den Mitgliedstaaten im Februar 2009 einen Fragebogen übermittelt, um die besonders schwierigen Fragen zur Richtlinie herauszukristallisieren. Die Antworten und Meinungen der Mitgliedstaaten wurden im Rahmen einer Anhörung im März 2009 in Brüssel vorgestellt, an der auch die Wettbewerbszentrale teilgenommen hat.

Das Arbeitspapier ist nicht statisch, sondern soll ständig von der EU Kommission weiterentwickelt und ergänzt werden. Es enthält Hinweise, wie bestimmte Begriffe zu verstehen sind und gibt Beispiele für einzelne Regelungen der Richtlinie. Das Arbeitspapier der EU Kommission entfaltet keine Rechtsbindung gegenüber den Mitgliedstaaten; diese sind daher nicht an die Auslegungshilfe gebunden. Die Entscheidung, wie eine Regelung der Richtlinie rechtsverbindlich auszulegen ist, obliegt vielmehr ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof.

Weiterführende Hinweise:

Guidance on the implementation/application of directive 2005/29/EC on unfair commercial practices >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de