Die Deutsche Bahn AG hat eine Änderung ihrer Abrechnungspraxis in Gastronomiewagen zugesagt. Anstelle einer Abrechnung in Schweizer Franken bei Kreditkartenzahlung soll zukünftig die Abrechnung, wie von den Kunden auch erwartet, in Euro erfolgen.
In Fernzügen der Deutschen Bahn AG, z. B. auf der Strecke zwischen Frankfurt und Kassel, war Kunden, die dort die mit Euro-Preisen angebotenen Speisen und Getränke verzehrten, zwar zunächst eine Abrechnung in Euro übergeben worden. Wenn der Kunde dann – wie ebenfalls angeboten – den Betrag mit Kreditkarte bezahlte, wurde aber nicht etwa in Euro gemäß der Rechnung, sondern in Schweizer Franken abgerechnet. Dies hatte zur Folge, dass dem Kunden wegen der Fremdwährungszahlung durch das Kreditkartenunternehmen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt wurden. Allerdings war auf dem vom Kunden zuvor unterschriebenen Kreditkartenbeleg ebenfalls der Betrag in Euro angegeben. Erst bei sehr genauer Betrachtung des Kreditkartenbelegs war festzustellen, dass die Abrechnung in Fremdwährung erfolgen würde.
Die Wettbewerbszentrale hat diese Abrechnungspraxis im Rahmen des außergerichtlichen Konfliktmanagements als irreführend beanstandet: Erhält ein Reisender eine Rechnung in Euro, so erwartet er berechtigter Weise, dass im Falle der Zahlung des Betrages mit Kreditkarte eine Abrechnung ebenfalls in Euro erfolgen wird – vor allem dann, wenn eine Auslandsberührung während der Reise gar nicht stattfindet. Die Irreführung betraf damit sowohl die in Euro erfolgende Werbung für den Verkauf von Speisen und Getränken als auch die konkret erfolgende Abrechnung selbst.
Die Deutsche Bahn AG hat gegenüber der Wettbewerbszentrale verbindlich erklärt, dass diese Form der Abrechnungspraxis bis zum 1. August 2008 umgestellt wird. Kunden soll ab diesem Zeitpunkt bei der Kreditkartenabrechnung gemäß der Restaurantrechnung der Rechnungsbetrag in Euro belastet werden.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater