Ende vergangener Woche hat der Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts gebilligt. Dadurch wird das umfassende Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte, welches in dem bisherigen Rechtsberatungsgesetz niedergelegt ist, gelockert.
Zukünftig dürfen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen auch von anderen Berufsgruppen als Rechtsanwälten angeboten werden, sofern die Beratungsleistungen als Nebenleistungen zu dem Tätigkeitsbild der betreffenden Berufsgruppe gehören. Beispielhaft genannt wird die Rechtsberatung durch Architekten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt. Ein Rechtsdienstleistungsregister, welches jeder unentgeltlich einsehen kann, wird zukünftig die Personen ausweisen, die zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen zugelassen sind.
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen innerhalb enger persönlicher Beziehungen sind künftig einschränkungslos erlaubt. Vereine und karitative Einrichtungen müssen allerdings sicherstellen, dass bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen eine juristisch qualifizierte Person mitwirkt. Die Vertretung vor Gericht bleibt weiterhin grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) am 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Bundesrates vom 9.11.2007 >>
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 11.10.2007 >>
Infobrief der Wettbewerbszentrale, Wettbewerb Aktuell 41-42/2007 >>
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