Auf Einladung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet die Wettbewerbszentrale auch in diesem Jahr im Rahmen der Internationalen Automobilausstellung (IAA) am 17.09.2007 einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht das Sachverständigenwesen betreffend.
Das Thema des Vortrages am 17.09.2007 lautet: „Wettbewerbsrecht – Werbung ohne Abmahnung?!“. Den Prüfingenieuren und Sachverständigen wird neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung im Wettbewerbsrecht anhand zahlreicher Praxisbeispiele erläutert, wo wettbewerbsrechtliche Fallstricke liegen. Gleichzeitig wird erläutert werden, wie Marketingmaßnahmen wettbewerbskonform gestaltet werden können.
Die Wettbewerbszentrale als die Institution der deutschen Wirtschaft für fairen Wettbewerb ist als Experte für das Wettbewerbsrecht auch im Bereich des Sachverständigenwesens und der Automobilindustrie für verschiedene Überwachungsorganisationen beratend und in der Rechtsverfolgung tätig. Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München, betreut diesen Bereich seit Jahren und wird aufgrund seiner Branchenerfahrung häufig bei der Konzeption neuer Werbetrends zu Rate gezogen. Darüber hinaus koordiniert er die bundesweite Rechtsverfolgung in diesem Schwerpunktbereich.
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