Home News EU-Öko-Logo – Ab 2009 Pflichtangabe auf allen ökologischen Produkten

EU-Öko-Logo – Ab 2009 Pflichtangabe auf allen ökologischen Produkten

Ab dem 01.01.2009 müssen alle ökologischen Produkte mit dem Öko-Logo der EU gekennzeichnet sein. Das sieht die neue Verordnung über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse (EG Nr. 834/2007) vor.

Ab dem 01.01.2009 müssen alle ökologischen Produkte mit dem Öko-Logo der EU gekennzeichnet sein. Das sieht die neue Verordnung über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse (EG Nr. 834/2007) vor.

Die Verwendung des EU-Logos für ökologische Erzeugung ist danach obligatorisch. Das Logo darf jedoch durch einzelstaatliche oder private Logos ergänzt werden. So stellen zurzeit z.B. das deutsche staatliche Bio-Siegel und auch die Siegel der Anbauverbände wie z.B. Demeter, Bioland etc. noch strengere Anforderungen an die Voraussetzungen für die jeweilige Siegel-Nutzung. In Deutschland wird bisher das schon bestehende EU-Siegel wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Bio-Siegels und der Siegel der Anbauverbände eher weniger verwendet, während es sich in anderen Mitgliedsstaaten der EU stärker durchgesetzt hat.

Zur Information der Verbraucher muss beim zukünftigen neuen EU-Logo angegeben werden, woher die Erzeugnisse stammen. Das Öko-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Das soll gewährleisten, dass nur Lebensmittel, die zu mindestens 95 % Zutaten aus ökologischer Erzeugung enthalten, als „ökologisch“ gekennzeichnet werden dürfen.

Allerdings können auch bei nichtökologischen Erzeugnissen Zutaten ökologischen Ursprungs angegeben werden, dies jedoch ausschließlich auf der Zutatenliste. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen bleibt verboten. Es werden allerdings ausdrücklich Spuren gentechnisch veränderter Organismen bis zu einem Schwellenwert von bis zu 0,9% akzeptiert, ohne dass der Verbraucher darauf hingewiesen werden muss. Diese Spuren müssen „unbeabsichtigt“ in das Produkt gelangt sein. Damit ist es möglich, dass auch ein Lebensmittel, das das Ökosiegel trägt, nicht 100% gentechnikfrei ist.

Weitere Pflichtangabe ist die des Ortes, von dem die Erzeugnisse stammen und zwar auch für eingeführte Erzeugnisse, die das EU-Logo führen.

Das neue EU-Logo ist nicht unumstritten, wie der Berichterstattung zu diesem Thema zu entnehmen ist.

Quelle und weiterführende Hinweise:

Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 >>

Informationsseite der Europäischen Kommission: Ökologischer Landbau >>

Deutsche Informationsstelle Bio-Siegel, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung >>

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