Im Zuge der von der Wettbewerbszentrale eingeleiteten Verfahren gegen Fluggesellschaften wegen fehlender Endpreisangaben, hat sich nun eine weitere Fluggesellschaft (Air Lingus) im Rahmen eines Prozesses gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung verpflichtet. Das Gerichtsverfahren gegen die Airline KLM ist noch anhängig.
Die Wettbewerbszentrale hatte im Frühjahr etliche Fluggesellschaften mittels Abmahnungen auf deren intransparente Preisgestaltung aufmerksam gemacht (siehe Pressemitteilung vom 27.03.2007). Daraufhin hatten zwei Fluggesellschaften (HLX, Air France) außergerichtlich den Wettbewerbsstreit jeweils durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beigelegt.
Vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene dürften die Reaktionen der Fluggesellschaften durchaus nachvollziehbar sein: Das Europäische Parlament hat erst im vergangenen Monat einen Verordnungsvorschlag gebilligt, der die Angabe von Flugpreisen einschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte vorsieht.
Weiterführende Informationen:
Europäisches Parlament billigt Verordnungsvorschlag zur Transparenz bei Flugpreisangaben >>
Flugpreiswerbung – Wettbewerbszentrale unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater