Home News Neue EU-Spirituosenverordnung – Pfälzer Weinbrand, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkischer Obstler und andere geographische Ursprungsbezeichnungen zukünftig besser geschützt

Neue EU-Spirituosenverordnung – Pfälzer Weinbrand, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkischer Obstler und andere geographische Ursprungsbezeichnungen zukünftig besser geschützt

In Erster Lesung hat das Europäische Parlament am 19.06.2007 die neue EU-Spirituosenverordnung verabschiedet, die voraussichtlich im September endgültig vom Ministerrat angenommen werden wird. Mit ihr wird das geltende EU-Recht bezüglich Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und Schutz bestimmter Spirituosen aktualisiert und an neue technische Entwicklungen sowie an die Regelungen im Rahmen der WTO angepasst.

In Erster Lesung hat das Europäische Parlament am 19.06.2007 die neue EU-Spirituosenverordnung verabschiedet, die voraussichtlich im September endgültig vom Ministerrat angenommen werden wird. Mit ihr wird das geltende EU-Recht bezüglich Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und Schutz bestimmter Spirituosen aktualisiert und an neue technische Entwicklungen sowie an die Regelungen im Rahmen der WTO angepasst.

Die beiden bisherigen Spirituosenverordnungen werden mit dieser Verordnung zu einer zusammengefasst. Damit soll die Anwendbarkeit, Lesbarkeit und Eindeutigkeit verbessert werden. Ziel der neuen Verordnung ist es, den Verbraucher über die Beschaffenheit eines Erzeugnisses zu informieren und den Hersteller zu verpflichten, dem Verbraucher alle Angaben bereitzustellen, die notwendig sind, um eine Irreführung zu verhindern.

Die Verordnung schützt zum Beispiel künftig geographische Ursprungsbezeichnungen, also etwa Münsterländer Korn, Irish Whiskey, Pfälzer Weinbrand, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkischer Obstler, Bayerischer Gebirgsenzian, Großglockner Alpenbitter oder Jagertee. Die geografischen Angaben werden in ein Verzeichnis eingetragen, bei dem die Spirituosen als Erzeugnis eines Staates, einer Region oder eines Orts in dem Hoheitsgebiet gekennzeichnet werden, wobei eine bestimmte Qualität, ein bestimmter Ruf oder andere Merkmale der Spirituose im Wesentlichen ihrem geografischen Ursprung zugeordnet werden können.

Die Regeln für Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung, Etikettierung und den Schutz bestimmter Spirituosen sollen außerdem klarer als bisher gefasst werden. Es wird u.a. festgelegt, wann und unter welchen Herstellungsbedingungen beispielsweise Rum als Rum, Whiskey als Whiskey, Weinbrand als Weinbrand, Likör als Likör oder Gin als Gin bezeichnet werden darf.

Der strittigste Punkt der Verordnung war, auf welchen Flaschen, in denen sich Wodka befindet, in Zukunft Wodka stehen darf. Polen und mehrere Länder Nordosteuropas waren der Meinung, dass echter Wodka allein auf der Grundlage von Kartoffeln und Getreide hergestellt werde dürfe, so wie dies dort traditionell, zum Teil schon seit 500 Jahren, der Fall ist. Grundsätzlich kann man den Schnaps aber aus so gut wie allen landwirtschaftlichen Produkten herstellen, deren Stärke sich vergären lässt und deren Alkohol man anschließend destilliert. So werden mehrere bekannte Wodkas in Deutschland, Frankreich und Großbritannien, aber auch in den USA und Russland, auf der Basis von Zuckerrübenmelasse, Trauben, Früchtemischungen, Soya, Molke oder Pressresten (Trester) hergestellt.

Deshalb hat das Europäische Parlament nun ebenfalls eine Definition von Wodka verabschiedet. Diese sieht vor, dass angemessen über die verwendeten Ausgangsstoffe zu informieren ist, wenn der Wodka aus anderen Ausgangsstoffen landwirtschaftlichen Ursprungs als Getreide und/oder Kartoffeln herstellt wird. Damit soll den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf die für Wodka verwendeten Ausgangsstoffe insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen Wodka traditionell hergestellt wird, Rechnung getragen werden.

Weiterführende Informationen:

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen (KOM(2005)0125 – C6-0440/2005 – 2005/0028(COD)) und Verordnungstext >>

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de