Home News Landgericht Hamburg: Bei Möbeln im „Bauhaus-Stil“ erwartet der Käufer Original-Produkte – 14.11.2006

Landgericht Hamburg: Bei Möbeln im „Bauhaus-Stil“ erwartet der Käufer Original-Produkte – 14.11.2006

Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind.

Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind. Das zeigt, ein wirksamer Schutz gegen Plagiate ist nicht nur durch das Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht möglich, sondern auch über das Wettbewerbsrecht.

Weiterführende Links zu diesem Thema

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 14.11.2006

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