Auch Direktvermarkter müssen ab morgen ihre Eier, die sie auf Wochenmärkten vermarkten, mit dem Erzeugercode stempeln, so dass spätestens ab diesem Datum alle auf Wochenmärkten verkauften Eier mit dem Erzeugercode gestempelt sein müssen.
Anhand der Kombination aus Zahlen und Buchstaben sollen Verbraucher erkennen können, aus welchem Land und aus welcher Haltungsform die Eier stammen. Bisher waren Direktvermarkter von lose angebotenen Eiern auf örtlichen Wochenmärkten von dieser Regelung ausgenommen.
Der Erzeugercode besteht aus Ziffern und Buchstaben. Die erste Ziffer gibt Auskunft über die Hennenhaltung. Die Ziffer 0 steht für ökologische Erzeugung, 1 für Freiland-, 2 für Boden- und 3 für Käfighaltung. Die Buchstaben nach dem Bindestrich geben Auskunft über das Herkunftsland: z.B. DE für Deutschland; AT für Österreich, BE für Belgien, NL für Niederlande. Mit den restlichen Ziffern kann der Herstellerbetrieb identifiziert werden.
Eier aus Drittstaaten, die keine den EU-Regelungen vergleichbaren Haltungsanforderungen haben, müssen auf dem Ei mit dem Herkunftsland und der Angabe „Nicht-EU-Norm“ gekennzeichnet werden
Weiterführende Links zu diesem Thema
Merkblatt des Verbraucherministeriums „Eierkennzeichnung 2005“
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