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Bundeskabinett: Neues Telekommunikationsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Auf der Grundlage des am 26. Juni 2004 in Kraft getretenen novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden damit die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in das TKG integriert. Zugleich soll der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern gestärkt werden.

Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen bei der Inanspruchnahme so genannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen, die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert werden.

Kurzwahldienste sind Servicedienste mit beispielsweise fünfstelligen Rufnummern, über die Mobilfunknutzer zahlreiche Dienstleistungen, wie etwa das Herunterladen von Klingeltönen, in Anspruch nehmen können.

Im Einzelnen sehen die neuen Regelungen vor:

  • Die Anbieter von Kurzwahldiensten müssen künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Abonnementvertrag ist jederzeit kündbar.
  • Der Verbraucher kann daneben künftig verlangen, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Entgeltansprüche aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 € überschreiten.
  • Bei Kurzwahldiensten, die außerhalb von Abonnementverträgen erbracht werden, muss der Preis bei allen Angeboten ab einem Preis von 1 € vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden.
  • Künftig muss bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern (sogenannte Televote-Rufnummern) und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden.
  • Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll möglichst im Frühsommer in Kraft treten.

    Quelle: Mitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 02.02.2005

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    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

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