Home News Bundesumweltministerium: Pfandpflicht für Einweg-Verpackungen mit Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken

Bundesumweltministerium: Pfandpflicht für Einweg-Verpackungen mit Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken

Das Bundeskabinett hat die Bekanntmachung der aktuellen Daten über die Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen beschlossen.

Das Bundeskabinett hat die Bekanntmachung der aktuellen Daten über die Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen beschlossen. Sechs Monate nach Veröffentlichung der Zahlen im Bundesanzeiger wird die Pfandpflicht dann auch für sämtliche Einweg-Verpackungen mit Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure ausgelöst.

Die geltende Verpackungsverordnung schreibt vor, jährlich die Mehrweganteile für Getränkeverpackungen zu erfassen und bei Unterschreiten bestimmter Zielwerte (72 Prozent für Getränke, 20 Prozent bei Milch) jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der Veröffentlichung diese Untersuchung zu wiederholen. Von dem ermittelten Ergebnis hängt die Auslösung der Pfandpflicht in einzelnen Getränkebereichen ab. Die jetzt zur Veröffentlichung freigegebenen Daten zu den Mehrweganteilen umfassen die kalenderjährliche Regelerhebung für das Jahr 2002 sowie die so genannte Nacherhebung für den Zeitraum Oktober 2001 bis September 2002. Bei der Nacherhebung für den Zeitraum Oktober 2001 bis September 2002, die auf Grund der Bekanntgabe der Regelerhebung für das Jahr 1999 ausgelöst wurde, wurde der nach der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Mehrweganteil von 72 Prozent für alle Getränke (ohne Milch) mit 57,69 Prozent deutlich unterschritten. Nach geltender Verpackungsverordnung tritt sechs Monate nach der Bekanntmachung der Nacherhebung die Pfandpflicht für die Getränkebereiche in Kraft, die in der Nacherhebung unter dem Vergleichswert des Jahres 1991 lagen. Dies trifft nun zusätzlich zu den seit Beginn des Jahres 2003 pfandpflichtigen Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure auch für den Getränkebereich Fruchtsäfte und andere Getränke ohne Kohlensäure zu. In Einweggetränkeverpackungen abgefüllter Wein bleibt weiterhin pfandfrei. Zwar wurde für den Nacherhebungszeitraum auch in diesem Getränkebereich eine Unterschreitung der vorgeschriebenen Quote festgestellt, jedoch besteht hier unter Berücksichtigung des unvermeidlichen statistischen Fehlers keine hinreichende Sicherheit bezüglich einer tatsächlichen Unterschreitung.

Ergebnis der Regelerhebung für das Jahr 2002 ist, dass der ermittelte Mehrweganteil für Getränke insgesamt (ohne Milch) mit 56,24 Prozent im Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001 (61,13 Prozent) weiter stark zurückgegangen ist. Auch der Anteil von in Mehrwegverpackungen und Schlauchbeutelverpackungen aus Polyethylen abgefüllter pasteurisierter Konsummilch ist im Jahr 2002 auf 13,3 Prozent gesunken (2001: 16,00 Prozent) und liegt damit wiederholt unter dem in der Verpackungsverordnung vorgegebenen Anteil von 20 Prozent. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird daher wiederum eine Nacherhebung für den Zeitraum von 12 Monaten nach der Bekanntmachung der Erhebung ausgelöst, die für die Getränkebereiche Wein und pasteurisierte Konsummilch die Folge der künftigen Auslösung der Pfandpflicht haben kann.

Allerdings steht noch eine Entscheidung des Bundesrats über eine Novelle der Verpackungsverordnung aus, mit der Bundesregierung und Bundestag das Pfand für Getränkekartons verhindern wollen. Wenn der Bundesrat eine Novellierung der Verpackungsverordnung beschließt, kann die Pfandpflicht für Getränkekartons abgewendet werden. In der Länderkammer liegt ein von Trittin unterstützter Kompromissvorschlag auf der Grundlage eines bayerischen Vorstoßes vor. Dieser sieht ein Pfand von 25 Cent auf Bier, Wasser und Limonade in Einwegverpackungen unabhängig von der Mehrwegquote vor. Ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartons wären davon ausgenommen. Eine Vereinfachung der Pfandpflicht würde die Erhebung von Mehrwegquoten überflüssig machen. Saft, Milch und Wein sowie generell Getränkekartons würden dauerhaft vom Einwegpfand ausgenommen. Im Vergleich zur bisherigen Regelung würden zusätzlich nur alkoholhaltige Mixgetränke (Alcopops) in das Pfand einbezogen. Bislang ist noch offen, ob sich der Bundesrat mit der neuen Verordnung in seiner nächsten Sitzung befassen wird.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 22.09.2004

Weiterführende Links zu diesem Thema

Novelle der Verpackungsverordnung

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums mit den aktuellen Zahlen im Anhang

hier

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