Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft.
Dazu erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale:
„Wir begrüßen, dass das neue Gesetz endlich in Kraft tritt.
Das neue UWG ist ein gelungener Kompromiss im Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung. Es bietet Schutz und Marktfreiheit in ausgewogenem Maße sowohl für die Wettbewerber als auch für die Verbraucher.
Nunmehr wird es sich in der Praxis bewähren müssen. Dazu werden die Gerichte einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal die Novelle trotz weitreichender Kodifizierung der bisherigen Rechtsprechung zahlreiche neue Rechtsfragen aufwirft.“
Die wesentlichste Änderung des neuen UWG ist der Wegfall des gesamten Sonderveranstaltungsrechts. Die Sommer- und Winterschlussverkäufe sowie die Jubiläums- und Räumungsverkäufe sind nicht mehr im Gesetz geregelt, so dass jeder Einzelhändler zu beliebigen Zeiten solche Verkaufsaktionen durchführen kann.
Dabei muss er allerdings auch zukünftig die allgemeinen Wettbewerbsregeln wie z.B. die Irreführungsvorschriften berücksichtigen.
Viele Vorschriften sind aus der bisherigen Rechtsprechung übernommen und lediglich im Gesetz manifestiert worden. Sie sind damit nicht neu, wie z.B. die Regelungen zur Telefon-Werbung.
Quelle: Bundesgesetzblatt vom 07.07.2004, Teil I Seite 1414
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig