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Wettbewerbszentrale: Wie geht es mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerbs weiter?

Der Bundestag muss erneut über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entscheiden.

Der Bundestag muss erneut über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entscheiden. Der Bundesrat hat am 11.06.2004 gegen das Gesetz Einspruch eingelegt. Nachdem die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gescheitert waren, lag dem Bundesrat das Gesetz unverändert in der vom Bundestag beschlossenen Fassung vor.

Durch den Einspruch geht der Gesetzesbeschluss wieder an den Bundestag. Dieser muss nun entscheiden, ob er den Einspruch zurückweist. Bei Zurückweisung kommt das Gesetz zustande, sonst ist das Gesetz gescheitert. Die Zurückweisung des Einspruchs kann mit einfacher Mehrheit erfolgen, da der Bundesrat den Einspruch ebenfalls mit einfacher Mehrheit beschlossen hat. Der Bundestag hat damit noch die Möglichkeit das Gesetz vor der Sommerpause in Kraft treten zu lassen. Mit der zu erwartenden Mehrheit der rot-grünen Bundesregierung kann so die Novelle noch vor dem nächsten Schlussverkauf realisiert werden.

Bisher steht das Gesetz allerdings nicht auf dem Terminplan. Die nächsten Sitzungen des Bundestages sind am 16., 17. und 18. Juni. Die letzten Sitzungstermine vor der Sommerpause sind in der Zeit vom 28.06. – 02.07.2004.

Weiterführende Links zu diesem Thema

Beschluss des Bundesrates 453/04
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Einspruch einzulegen

Antrag des Bundesrates gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Einspruch einzulegen (mit Begründung)

Beschluss des Vermittlungsausschusses, der feststellt das das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen wurde.

Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Deutschen Bundestages

Details zur UWG-Reform

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