Am 18.05.2004 hat der EU-Ministerrat die „Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“ (noch der alte Entwurf) verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen danach eine zentrale Verbraucherschutzbehörde benennen, deren Aufgabe es ist, die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen einzuhalten und durchzusetzen. Entgegen des ersten Entwurfs können auch private Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvereine von der noch einzurichtenden Behörde eingesetzt werden. Die Verordnung sieht ein grenzüberschreitendes behördliches Informationssystem vor und ermöglicht den zuständigen Behörden die Einstellung oder das Verbot eines innergemeinschaftlichen Verstoßes zu fordern oder eine gerichtliche Anordnung zu erwirken.
In einigen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es bislang nur private Stellen für die Wahrnehmung der in der Verordnung angesprochenen Verbraucherrechte. Die Verbraucherschutzbehörden sollen spätestens im Jahr 2006 eingerichtet sein.
Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19.05.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
„Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“, (noch der alte Entwurf)
Press Release of the Council of the Eurpean Union
Pressemitteilung der Irish Presidency of the EU in englischer Sprache
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für dynamischen Stromtarif
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg