Die Europäische Kommission hat am 07.04.2004 neue Wettbewerbsvorschriften für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen erlassen. Die Gruppenfreistellung gilt nun für eine größere Zahl von Lizenzvereinbarungen. Damit ist in vielen Fällen keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich, was einen geringeren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bedeutet. Die neuen Vorschriften werden im Einklang mit den 2001 vom Rat in Lissabon formulierten Zielvorgaben zur Verbreitung von Technologie und Know-how innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die neue Gruppenfreistellung ist Teil der umfassenden Kartellrechtsreform, die zum 1. Mai in Kraft treten wird.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 07.04.2004
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