Der Ministerrat hat am 26. Februar 2004 eine Verordnung erlassen, mit der der Kommission umfassende Befugnisse zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Luftverkehr zwischen der EU und Drittländern, insbesondere auf Allianzen zwischen EU- und Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen, übertragen werden. Bisher verfügte die Kommission hier nicht über wirksame Vollstreckungsbefugnisse. So musste sie sich beispielsweise für die Prüfung weltweiter Allianzen, wie Star Alliance oder Skyteam, auf Artikel 85 stützen. Das darin vorgesehene Verfahren ist sehr schwerfällig und gibt der Kommission nicht die Möglichkeit, die Unternehmen bei problematischen Allianzen zu Abhilfemaßnahmen zu verpflichten. Damit wird eine langjährige Lücke beseitigt, die darin bestand, dass die Kommission zwar über umfassende Befugnisse zur Überprüfung von Allianzen zwischen EU-Luftfahrtunternehmen und sämtlichen Zusammenschlüssen unabhängig vom Herkunftsland des Luftfahrtunternehmens verfügte, eine Allianz zwischen einer EU-Luftfahrtgesellschaft und einem Partner in den USA aber nicht untersuchen konnte.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26.02.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2004
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet mehrere Angebote von Dubai-Schokolade