Der Arzneimittelversand ist seit dem 1. Januar 2004 nun auch in Deutschland zulässig. Entgegen landläufiger Meinung hat der Gesetzgeber den Versandhandel aber nicht vollkommen freigegeben, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Danach wird die Erlaubnis zum Versand dem Inhaber einer Apotheke erteilt, wenn er bestimmte qualitative und quantitative Voraussetzungen erfüllt. Nach § 11a Nr.1 ApothekenG darf der Versand nur aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb erfolgen. Für alle anderen, etwa Versandhändler, die sich auf Diabetikerbedarf spezialisiert haben, bleibt der Weg des Versandhandels also weiterhin verschlossen. Sie dürfen ihren Kunden Hilfsmittel und freiverkäufliche Arzneimittel per Post zustellen lassen, sein Insulin muss der Patient aber weiterhin in der Apotheke abholen.
Bewirkt hat das Ganze das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG), das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Sie können den Text des Gesetzes hier abrufen. Das GMG hat für Ärzte, Apotheker und Krankenkassen weit reichende Folgen, die hier nicht alle im einzelnen aufgeführt werden können. Neben der Einführung des Arzneimittelversandhandels wurde durch das GMG auch die Vorschrift des § 43 Abs.1 Arzneimittelgesetz geändert. In der alten Fassung war der Versandhandel generell für unzulässig erklärt worden, die Neufassung stellt klar, dass der Versand nur dann verboten ist, wenn er ohne behördliche Erlaubnis erfolgt. Weiterhin wurde mit dem GMG die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneien aufgehoben und die so genannte „Praxisgebühr“ eingeführt.
Quelle: Mitteilung der Wettbewerbszentrale vom 07.01.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
www.die-gesundheitsreform.de: Hier hat Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Internetseite speziell mit Informationen zu der neuen Gesundheitsreform eingerichtet.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater