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Bundesjustizministerium: Bundestag beschließt Schutz der Olympischen Ringe

Der Deutsche Bundestag hat am 11.12.2003 das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat am 11.12.2003 das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen beschlossen. Der nicht gerechtfertigte Imagetransfer mit der Olympischen Symbolik und Bewegung ist danach künftig nicht mehr möglich. Gleichzeitig wird der rechtliche Rahmen für eine erfolgreiche Olympiabewerbung Leipzigs verbessert.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verlangt von Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die Olympischen Ringe sowie olympische Bezeichnungen wie etwa „Olympiade“, „Olympia“ oder „olympisch“ geschützt sind. Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die Verwertung der Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu.

Das Gesetz schützt die Worte Olympia, olympisch und Olympiade. NOK und das Internationale Olympische Komitee (IOC) haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen Ringe und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten. Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des Begriffs „Olympia“ als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder Chor-Olympiaden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11.12.2003

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