Das Bundeskartellamt hat eine Entgeltsenkung für Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom bewirkt. Es hat in Bonn ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG eingestellt, nachdem das Unternehmen sich bereit erklärt hatte, die Entgelte für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Anbieter von Auskunftsdiensten und Herausgeber von Telefonverzeichnissen um rund 45 % zu senken.
Die Deutsche Telekom AG wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2003 für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten nur noch jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 49 Mio. € zugrunde legen. Diese Kosten werden auf die Abnehmer der Teilnehmerdaten umgelegt. Der bisher umgelegte Betrag belief sich auf knapp 90 Mio. €, so dass die neue Berechnungsgrundlage eine erhebliche Senkung der Kosten für die Abnehmer bedeutet.
Kartellamtspräsident Böge äußerte sich zufrieden darüber, dass mit dem in enger Abstimmung mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geführten Verfahren „eine Hürde für die Wettbewerber im Telekommunikationssektor beseitigt werden konnte.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 19.09.2003
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