Das Bundesministerium der Justiz bietet mit der nationalen Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr umfangreiche Informationen zu Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs an.
„Die deutsche eCommerce-Verbindungsstelle ist Teil eines europäischen Netzwerkes zum elektronischen Geschäftsverkehr, das sich derzeit im Aufbau befindet“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Verbraucher und Unternehmen finden hier die rechtliche Beratung und Unterstützung, um online einzukaufen oder zu verkaufen.
Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland ist bei der deutsch-französischen Verbraucherberatungsstelle Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl am Rhein angesiedelt. Die Entscheidung für die deutsch-französische Verbraucherberatungsstelle fiel im Rahmen der Umsetzung des Artikels 19 Abs. 4 der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG). Diese Vorschrift verlangt von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, eine Verbindungsstelle zum eCommerce einzurichten.
Unter www.ecommerce-verbindungsstelle.de gibt die Verbindungsstelle Auskunft zu den Rechten und Pflichten, die aus einem Vertragsschluss im Internet folgen. Daneben unterrichtet die eCommerce-Verbindungsstelle über vorhandene Beschwerde- und Beratungsstellen, Möglichkeiten der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung und nennt Organisationen, bei denen weitere Informationen oder Unterstützung erhältlich sind. Ratsuchende können sich online, telefonisch oder per Email an die Anlaufstelle wenden. Der Service der eCommerce-Verbindungsstelle ist kostenlos.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 02.09.2003
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung eines Möbelhauses für einen „Schautag“ am Sonntag ohne Hinweis auf ausbleibende Verkaufsaktivität als wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für dynamischen Stromtarif
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“