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Falsche Hotel-Sterne auf google.de – Wettbewerbszentrale siegt beim LG Berlin

Mit Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020 (Az. 101 O 3/19) hat das LG Berlin der Google LLC, Mountain View (USA) untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in sogenannten Google Local Listings auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, …

Mit Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020 (Az. 101 O 3/19) hat das LG Berlin der Google LLC, Mountain View (USA) untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in sogenannten Google Local Listings auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, ohne dass dieser Angabe eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH für das jeweilige Hotel zugrunde liegt.

Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung waren Darstellungen auf der Suchergebnisseite von www.google.de für Hotelbetriebe in Deutschland mit Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“, obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über ein gültige Hotelklassifizierung verfügten. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als irreführend und wettbewerbsverzerrend beanstandet. Im Rahmen des beim LG Berlin anhängigen Rechtsstreits hatte die Google LLC dann ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das LG Berlin den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung dieser unzulässigen Werbedarstellung verurteilte. Damit ist diese gerichtliche Auseinandersetzung abgeschlossen.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvor-schriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informations-dienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

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