Home News Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen Zalando wegen irreführender Werbung

Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen Zalando wegen irreführender Werbung

Die Wettbewerbszentrale hat Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Zalando beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie hatte jüngst gegenüber dem Unternehmen beanstandet, dass dieses bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden geworben hatte:

Die Wettbewerbszentrale hat Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Zalando beim Landgericht Berlin eingereicht. Sie hatte jüngst gegenüber dem Unternehmen beanstandet, dass dieses bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden geworben hatte:

Zalando hatte im Rahmen seiner Internetpräsenz bei verschiedenen Bekleidungsartikeln nach Eingabe der gewünschten Größe durch den Benutzer auf einen begrenzten Warenvorrat mit Angaben wie „3 Artikel verfügbar“ hingewiesen. Dadurch wurde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, man müsse sich mit einer Bestellung beeilen, um von einer begrenzten Bestellmöglichkeit noch Gebrauch machen zu können. Richtig war allerdings, dass man die Anzahl der bestellten Produkte später im Warenkorb beliebig erhöhen konnte, also durchaus mehr als der zunächst angegebene begrenzte Warenvorrat zur Verfügung stand.

Die Wettbewerbszentrale stuft dies als irreführende und damit unlautere Angebotspraxis ein und verlangt deren Unterlassung. Nachdem außergerichtliche Einigungsbemühungen scheiterten, verfolgt sie ihren Anspruch nunmehr gerichtlich mit einer Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin (dortiges Az. 15 O 480/15).

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

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