Der ADAC bewirbt seit kurzem massiv einen „ADAC Boot-Check schon ab € 99,00“. Damit soll Sicherheit beim Gebraucht-Boot-Kauf für Käufer, Verkäufer, Makler und Händler von Gebrauchtbooten geboten werden. Mit dem „ADAC Boot-Check-Bericht mit Prüfplakette“ werde der Zustand und die Funktionen für jedes Gebrauchtboot von 3 bis 20 m festgestellt und das Ergebnis fälschungssicher dokumentiert. Diese Prüfplakette sei ein sicheres Zeichen für ein seriöses Angebot, erspare Ärger beim Gebrauchtboot-Kauf und stelle zudem
eine kostengünstige Alternative zu Gutachten von vereidigten Sachverständigen
dar. Auf einer Pressekonferenz auf der BOOT Düsseldorf wurde dieses neue Dienstleistungsangebot vorgestellt und die weitere Behauptung aufgestellt, dass
der ADAC ohnehin die einzige Institution sei, die so etwas wie einen Boot-Check neutral, frei und unabhängig richtig machen könne.
Die Wettbewerbszentrale hat diese irreführenden Aussagen beanstandet, weil der ADAC Boot-Check lediglich DIN A 4 Blätter als Vordruck zum Ankreuzen darstellt. Ein standardisiertes Formular enthält u. a. die Angaben „Rumpf, Deck, Mast/Rigg, Motor, Kielbolzen“. Es erfolgt nur eine kurze Sichtprüfung der Teile. Gleichwohl erhält der Kunde ein nummeriertes Prüfsiegel und Zertifikat vom ADAC. Dieses Prüfsiegel kann auf dem Heckspiegel des Bootes angebracht werden. Die für ein Gutachten
erforderlichen Probefahrten, Überprüfung der Fahreigenschaften, Funktionsüberprüfungen, Messungen, Materialprüfungen etc. werden nicht durchgeführt. Damit wird all das unterlassen, was vereidigte Sachverständige für eine sach- und fachgerechte Begutachtung leisten. Die allgemein gültigen Mindestanforderungen für ein Gutachten werden mit einer derart angebotenen kursorischen Sichtprüfung mittels eines „Ankreuzgutachtens“ nicht erfüllt. Das Ganze stellt sich als eine Mogelpackung dar.
Auf Abmahnung der Wettbewerbszentrale hin hat der ADAC eine strafbewehrte Unterlassungserklärungserklärung abgegeben und wird zukünftig den ADAC Boot-Check weder wort- noch inhaltsgleich als „eine kostengünstige Alternative zu Gutachten von vereidigten Sachverständigen“ bewerben und auch nicht mehr die Behauptung aufstellen, der ADAC sei „ohnehin die einzige Institution, die so etwas wie einen Boot-Check neutral, frei und unabhängig machen könne.“ Eine solche massive Bewerbung durch ein Unternehmen wie den ADAC kann gravierende und nachteilige Folgen für die Sparte eines Berufsstandes – nämlich Boot-Sachverständige – nach sich ziehen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. „Wir begrüßen es, dass der ADAC den Fehler eingesehen und sich bereits außergerichtlich unterworfen hat und nicht einen langjährigen Rechtsstreit durch die Instanzen gesucht hat.“ Die Wettbewerbszentrale setzt sich seit 100 Jahren für den fairen Wettbewerb ein und schafft gleiche Marktbedingungen für die großen und die kleinen Player in den unterschiedlichen Branchen, so Ottofülling weiter.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Weitere Informationen
Ausführliche Information der Wettbewerbszentrale zum ADAC-Boot-Check >>
Herr RA Dr. Andreas Ottofülling
Wettbewerbszentrale
Büro München
Karlstraße 36
80333 München
Tel.: 089-592219
E-Mail: muenchen@wettbewerbszentrale.de
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