Home News Rechtsstreit um „lebenslange Garantie“ vor dem Ende: OPEL verpflichtet sich gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung

Rechtsstreit um „lebenslange Garantie“ vor dem Ende: OPEL verpflichtet sich gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung

Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller OPEL hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke OPEL als lebenslange Garantie zu bewerben.

Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller OPEL hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke OPEL als lebenslange Garantie zu bewerben.

Mit diesem Schritt sind die Unterlassungsansprüche der Wettbewerbszentrale gegenüber OPEL, die gerichtlich vor dem Landgericht Darmstadt geltend gemacht wurden, befriedigt. Aus diesem Grund wird die Wettbewerbszentrale die Klage gegen OPEL zurück nehmen.

Im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale den Automobilhersteller wegen irreführender Blickfangwerbung im Rahmen der Werbekampagne für die PKW-Anschlussgarantie mit der hervorgehobenen Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“ abgemahnt. Lediglich in einem Sternchenhinweis war darauf hingewiesen worden, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht „lebenslang“ gelten sollte, sondern nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km musste sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50% bei 100.000 km.

Die Wettbewerbszentrale begrüßt den gütlichen Abschluss dieses Verfahrens. Auf diese Weise kann ein jahrelanger Rechtsstreit durch die Instanzen vermieden werden.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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RA Dr. Andreas Ottofülling
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