Home News Preisdarstellung auf Flugbuchungsportal www.fluege.de unzulässig: Unister unterliegt auch beim Bundesgerichtshof

Preisdarstellung auf Flugbuchungsportal www.fluege.de unzulässig: Unister unterliegt auch beim Bundesgerichtshof

Mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung eingestellt, die der Kunde erst im Wege des „OPT-OUT“ ausdrücklich abwählen musste.

Mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung eingestellt, die der Kunde erst im Wege des „OPT-OUT“ ausdrücklich abwählen musste.

Hiergegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt, weil die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Art. 23 VO (EG) 1008/2008 – EU- Luftverkehrsdienste-VO) verlangen, dass bei Flugreisen Endpreise inklusive sämtlicher obligatorischer Kostenpositionen angegeben werden müssen. Nach der gleichen Bestimmung dürfen fakultative Nebenleistungen zur Flugreise, wie z. B. eine Reiseversicherung, nur auf „OPT-IN“- Basis dargestellt werden.

Mit seinem Beschluss bestätigt der Bundesgerichtshof die Auffassung der Wettbewerbszentrale wie der Vorinstanzen. Diese hatten sowohl die fehlende Einberechnung der „Servicegebühr“ als auch die Berechnung der Reiseversicherung ohne ausdrückliches „OPT-IN“ des Kunden als Verstoß gegen die EU-Verordnung und damit zugleich als Verletzung deutschen Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG) bewertet. Nach diesem Richterspruch des höchsten deutschen Zivilgerichts muss Unister kurzfristig sein Buchungsportal und das Buchungsformular ändern.

„Wir begrüßen diese höchstrichterliche Entscheidung, die Rechtsklarheit zu den EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen schafft“, so RA Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Nunmehr steht für alle im Vertrieb von Flugreisen tätigen Unternehmen fest, dass nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Reisevermittler die Vorgaben des EU-Gesetzgebers bei der Preiswerbung für Flugreisen zu beachten haben. Weiter steht fest, dass weder der vom Kunden zu zahlende Endpreis durch die zusätzliche Ausweisung zwingender Kostenpositionen verschleiert werden noch ein “Unterschieben“ gegebenenfalls nicht gewünschter Zusatzleistungen erfolgen darf“, so Schönheit in seiner Bewertung weiter.

Die Wettbewerbszentrale rät daher sämtlichen im deutschen Markt tätigen Flugbuchungsportalen, die Spielregeln beim Vertrieb von Flugreisen ernst zu nehmen und eventuell erforderliche Anpassungen kurzfristig vorzunehmen.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Weitere Informationen
Herr RA Hans-Frieder Schönheit
Wettbewerbszentrale
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg v. d. H.
Tel.: 06172-1215-15
E-Mail: schoenheit@wettbewerbszentrale.de

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