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Wettbewerbszentrale: Mehr Beschwerden wegen irreführender Werbung

(BAD HOMBURG) Rund 14.000 Beschwerden und Anfragen zu lauterem Geschäftsverkehr hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. im Jahr 2010 bearbeitet. „Während wir z. B. im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung einen Rückgang der Beschwerden um ein Drittel zu verzeichnen haben, sind die Beschwerden wegen irreführender Werbung im vergangenen Jahr um über 5 % angestiegen“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale am Rande der diesjährigen Jahrestagung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft am Dienstag in Bad Homburg. Damit sind die Beschwerden wegen unerlaubter Telefonanrufe bei der Wettbewerbszentrale seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verschärfungen im Jahre 2008 rückläufig (insgesamt um 24 %).

– Jahresbericht 2010 veröffentlicht: Beschwerden über irreführende Werbung nehmen zu – belästigende Werbung rückläufig – Selbstkontrolle der Wirtschaft meist ohne Gerichtsverfahren erfolgreich –

(BAD HOMBURG) Rund 14.000 Beschwerden und Anfragen zu lauterem Geschäftsverkehr hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. im Jahr 2010 bearbeitet. „Während wir z. B. im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung einen Rückgang der Beschwerden um ein Drittel zu verzeichnen haben, sind die Beschwerden wegen irreführender Werbung im vergangenen Jahr um über 5 % angestiegen“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale am Rande der diesjährigen Jahrestagung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft am Dienstag in Bad Homburg. Damit sind die Beschwerden wegen unerlaubter Telefonanrufe bei der Wettbewerbszentrale seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verschärfungen im Jahre 2008 rückläufig (insgesamt um 24 %). Regelmäßig betrifft das Gros der eingehenden Beschwerden den Bereich der irreführenden Werbung. Im vergangenen Jahr erreichte die Beschwerdezahl mit über 6.500 einen neuen Höhepunkt. „Die meisten Unternehmen handeln völlig rechtskonform. Aber in jeder Branche gibt es auch schwarze Schafe, die sich auf unlautere Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Das geht von einfacher Unkenntnis der Rechtslage im Formalbereich über kleine Tricks und Mogeleien bis hin zu vorsätzlichen Verbrauchertäuschungen“, erläuterte Münker.

Münker zeigte sich zufrieden mit der wirtschaftlichen Selbstkontrolle. „In den allermeisten Fällen müssen wir nicht vor Gericht ziehen. Da können wir innerhalb weniger Tage oder ein bis zwei Wochen eine gütliche Unterlassung von den Unternehmen erreichen“, erklärte er. „Das ist Ressourcen schonend für die Unternehmen und die Gerichte. Und wir benötigen nicht mehrere Monate bis zur Gerichtsentscheidung. Das ist gut für Verbraucher und Konkurrenten“, betonte Münker. Auf diese Weise hat die Wettbewerbszentrale im letzten Jahr außergerichtlich erreicht, dass in mehreren Tausend Fällen die Unternehmen ihre Werbung gestoppt oder geändert haben. Zusätzlich hat sie rund 650 Gerichtsverfahren geführt.

Im Bereich der Verfolgung irreführender Werbung hat die Selbstkontrolle der Wirtschaft ihre ganz besondere Stärke: Gewerbetreibende und Unternehmen kennen ihren jeweiligen Markt sehr genau. Sie erkennen schneller als der Verbraucher, wenn die Konkurrenz mit unwahren Qualitäts- oder Preisaussagen wirbt. Die meisten Beispielsfälle der nachfolgenden Auswahl (siehe auch weiter unten, Anhang zu dieser Pressemitteilung) sind auch im letzten Jahr wieder von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden angezeigt und wegen Irreführung durch die Wettbewerbszentrale untersagt worden:

Umweltvorteile und Nachhaltigkeitsargumente sind beliebte Elemente im Wettbewerb der Energielieferanten. Und auch mit Preis- und Systemvergleichen versuchen Anbieter auf diesem Markt die Konkurrenz immer wieder auszustechen. Falsche Behauptungen und Halbwahrheiten mussten des öfteren beanstandet werden.

  • Ein Anbieter von Elektroheizungen nahm es mehrfach nicht so genau mit der Wahrheit. In einem Systemvergleich unter dem Motto „Warum elektrisch Heizen besser ist als Heizen mit Erdöl oder Erdgas“ wurde vor dem Hintergrund der letztjährigen Katastrophe im Golf von Mexiko auf die negativen Umweltfolgen der Erdölförderung hingewiesen und den Verbrauchern suggeriert, durch elektrisches Heizen könnten derartige Folgen vermieden werden. Verschwiegen wurde aber, dass am Strommix auch heute noch 55,8 % fossile Brennstoffe und 22,6 % Kernenergie beteiligt sind – mit sämtlichen diesen Energieträgern anhaftenden Risiken einschließlich derer aus der Erdölförderung. Auch die weitere Werbung des Unternehmens „… Strom kann CO2 neutral und unendlich erzeugt werden. …“ ist vor diesem Hintergrund nach Auffassung der Wettbewerbszentrale irreführend. Klage ist eingereicht.

Im Onlinehandel sind die klassischen Anfangsfehler wie fehlende und fehlerhafte Anbieterkennzeichnungen und Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen spürbar auf dem Rückzug. Bei der Wettbewerbszentrale registrierte Verstöße sind in den letzten zwei Jahren um ca. 45 % zurückgegangen. „Auch hier haben wir aber jetzt vermehrt mit Beanstandungen wegen Irreführung über Qualität, Herkunft und sonstige Produktmerkmale zu tun“, erklärte Münker.

  • Hier musste etwa eingeschritten werden gegen Onlinehändler, die ihre günstige Importware aus Fernost als „Made in Germany“ bzw. „Made in EU“ deklariert hatten. Teilweise fehlten bei diesen Produkten deutschsprachige Gebrauchsanleitungen wie vom Gesetz vorgeschrieben, teilweise handelte es sich auch um Produkte, die in der EU so gar nicht vertriebsfähig waren.
  • Andere Fälle betrafen die missbräuchliche Nutzung von – zum Teil gar nicht verliehenen – Internet-Gütesiegeln.

Der Trend zur Nachfrage regionaler Lebensmittel spiegelt sich auch in der Arbeit der Wettbewerbszentrale wider. Manche Hersteller und Händler bewerben ihre Produkte mit Herkunftsangaben, die tatsächlich nicht zutreffen.

  • Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Mainz Klage wegen einer Plakataktion erhoben, in der Fruchtsäfte unter der Bezeichnung „Heimische Früchte“ zum Beispiel in Bayern mit „Bayern mag`s heimisch“ beworben wurden. Die Früchte stammen jedoch nicht aus Bayern, sondern neben Deutschland auch aus Österreich und aus Mittelamerika. Mit einer Entscheidung des Landgerichts ist Mitte 2011 zu rechnen.

Im Tourismusmarkt hat die Wettbewerbszentrale immer noch mit nicht ausgezeichneten Endpreisen von Fluggesellschaften zu tun. German Sky Airlines, Aer Lingus und Germanwings mussten wegen nicht einberechneter obligatorischer Preisbestandteile wie Kreditkartengebühr, Bearbeitungsgebühr und Luftverkehrssteuer abgemahnt werden.

Weitere Beispiele zu den einzelnen Branchen sind als Anhang zu dieser Pressemitteilung als pdf-Dokument zum Download abrufbar: Anhang zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 10.05.2011 >>
Der vollständige Jahresbericht mit Berichten über Branchen, Einzelfälle und Entwicklungen ist als pdf-Dokument zum Download abrufbar: Jahresbericht 2010 >> .

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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Weiterführende Hinweise

Anhang zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 10.05.2011>>
Jahresbericht 2010 >>

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