Home News „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – OLG Stuttgart untersagt Werbeslogan

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – OLG Stuttgart untersagt Werbeslogan

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem bekannten Milchproduktehersteller verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben (Urteil vom 03.02.2011, Az. 2 U 61/10). Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert:

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem bekannten Milchproduktehersteller verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben (Urteil vom 03.02.2011, Az. 2 U 61/10).

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert: zwar weist das Produkt den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthält aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das „tägliche Glas Milch“ durch den (zuckerhaltigen) Früchtequark ersetzen.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 31.05.2010, Az. 34 O 19/10 KfH, abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information über die Zusammensetzung könne er das Zutatenverzeichnis lesen, aus dem sich der Zuckeranteil ergebe.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nunmehr mit seinem heute verkündeten Urteil die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

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