Home News Glaubwürdigkeit der Wirtschaft verlangt lauteres Geschäftsgebaren: Eigenverantwortung und Selbstkontrolle wichtiger denn je

Glaubwürdigkeit der Wirtschaft verlangt lauteres Geschäftsgebaren: Eigenverantwortung und Selbstkontrolle wichtiger denn je

„Die Wirtschaft muss geltende Gesetze ernst nehmen und stärker gegen Fehlverhalten schwarzer Schafe vorgehen, sonst gefährdet sie ihre Glaubwürdigkeit“. Dieses Fazit zog Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale am Rande der diesjährigen Jahrestagung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft am Dienstag in Berlin. Im ständigen politischen Diskurs um mehr Verbraucherschutz einerseits oder mehr wirtschaftlicher Freiheit andererseits komme es auf klare Signale der Unternehmen und Verbände an,

– Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2007 vor: Schwarze Schafe müssen verfolgt werden / Werbung und Vertrieb zunehmend reguliert / Unternehmen setzen verstärkt auf Beratung –

„Die Wirtschaft muss geltende Gesetze ernst nehmen und stärker gegen Fehlverhalten schwarzer Schafe vorgehen, sonst gefährdet sie ihre Glaubwürdigkeit“. Dieses Fazit zog Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale am Rande der diesjährigen Jahrestagung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft am Dienstag in Berlin. Im ständigen politischen Diskurs um mehr Verbraucherschutz einerseits oder mehr wirtschaftlicher Freiheit andererseits komme es auf klare Signale der Unternehmen und Verbände an, dass Rechtsverletzungen in den Branchen nicht geduldet werden. Hier sei Handeln gefragt und nicht nur Reden, betonte Münker. Es liege im ureigenen Interesse der Wirtschaft, Gesetzesverstöße und damit eine Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten der Wettbewerber und der Verbraucher von Anfang an effizient zu ahnden. „Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass jedes Fehlverhalten, jede Krise allzu leicht eine neue Regulierung heraufbeschwört“, so Münker.

Lauterkeit und Legalität seien ein Schlüssel für Image und Erfolg. Deshalb seien genau diese Elemente heute zunehmend wieder Leitbild seriöser Unternehmen. Münker zeigte sich erfreut darüber, dass breite Kreise der Wirtschaft ihre Eigenverantwortung für ein lauteres Geschäftsgebaren ernst nähmen und die Wettbewerbszentrale als Institution der Wirtschaft unterstützten. „Im vergangenen Jahr haben sich erneut über 100 zum Teil namhafter Unternehmen für eine Mitgliedschaft in unserer Selbstkontrollorganisation entschieden“, erklärte Münker.

Der weit überwiegende Teil der Unternehmen sei bemüht, alle Gesetze einzuhalten. „Die Beratungsanfragen unserer Mitglieder im Vorfeld von Werbemaßnahmen haben kräftig zugelegt“, erklärte Münker. Angesichts des zunehmenden Dickichts von Vorschriften, Verboten, Einschränkungen und Geboten (wie Informationspflichten) ist Werbung schon heute fast ein Minenfeld. Es sei daher wichtig, hier präventiv tätig zu werden.

Vor dem Hintergrund der Normendichte hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr knapp 19.000 Sachvorgänge behandelt. Davon betrafen die meisten Fälle Verstöße gegen Spezialvorschriften für bestimmte Berufe (Ärzte, Apotheken, Architekten, Handwerksrecht, etc.), für bestimmte Produkte (Heilmittel, Arzneimittel, Lebensmittel, etc.) sowie gegen absatzbezogene Vorschriften (PreisangabenVO, Internet, AGB, etc.). Einen Schwerpunkt der Arbeit stellten erneut Beschwerden gegen irreführende Werbung dar. Dabei fielen insbesondere 1.808 Fälle mit Preismogeleien auf. Danach rangierte Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse der Anbieter und über die Qualität und Merkmale der angebotenen Produkte. Beschwerden über belästigende Werbung sind 1.275 Mal Grund von Beanstandungen gewesen.

Mehrfach musste die Wettbewerbszentrale gegen unseriöse Kreditvermittler vorgehen: Mit Versprechungen „schufa-freier Kredite“ und gesetzlich geschützten Bezeichnungen wie „Bank“ oder „Sparkasse“ wurden gezielt Verbraucher und Gewerbetreibende in Finanznöten angelockt. Tatsächlich lag weder eine gesetzliche Bank-Erlaubnis vor, noch wurde ein Kredit ohne Einholung einer Bonitätsauskunft ausgezahlt. In vielen Fällen ging es den Anbietern nur um das Abzocken einer im Voraus zu bezahlenden Gebühr oder Provision.

Kapitalanlagen können bekanntermaßen äußerst riskant sein. Einzelne Vermögensberater und Anlagevermittler versuchten, ihren Kunden besondere Sicherheit zu suggerieren, indem sie eine „Absegnung“ ihrer Produkte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder gar des Bundesfinanzministeriums vorgaukelten. Aussagen wie „BaFin-zertifiziert“ oder „BaFin-geprüft“ sind in diesem Zusammenhang irreführend, da die Behörde nur die Vollständigkeit der Anlageprospekte prüft, nicht aber die Qualität und die Risiken einer Geldanlage.

In der Werbung der Energieversorger haben sich seit längerem zwei Hauptargumente der Kundenansprache etabliert: die Energieeinsparung und die Umweltschonung durch Verminderung der CO2-Emission. Hierbei wird teilweise durch Mogeleien und unklare Darstellungen irregeführt, um einen Vorteil im Wettbewerb um den Kunden zu erlangen. Werbeaussagen wie „Sparen Sie jetzt mit innovativen und umweltfreundlichen Konzepten bis zu 90 % Ihrer Energiekosten ein!“ und – im Hinblick auf das System der Wärmepumpe – „Reduzieren Sie damit Ihre Energiekosten um bis zu 70 % – und zwar für immer!!!“, mussten untersagt werden. Derartige Einsparpotenziale sind wissenschaftlich seriös nicht nachweisbar und damit irreführend.

Ein Anbieter von Raps-, Soja- und Palmöl rechnete sich offenbar sowenig Marktchancen für seine Produkte aus, dass er sich nicht scheute, mit der völlig unseriösen Aussage: „Jeder Liter Benzin finanziert häufig Diktaturen, Kriege, Terroristen und Atombomben!“ die Konkurrenz herabzusetzen.

Ein namhafter Energieversorger informierte in einem an tausende von Haushalten gerichtetes Schreiben über eine Preiserhöhung und bot dabei unter der Überschrift „Die Preise im Überblick“ neue, besonders preisgünstige Tarife an. Dabei verschwieg er allerdings, dass es noch günstigere Tarife gab, die aber nur auf seiner Internetseite zu finden waren. Wer sich also allein auf das freundliche Anschreiben des Versorgers verließ, hatte nicht den günstigsten Tarif gewählt. Die Werbung wurde auf Antrag der Wettbewerbszentrale vom Gericht verboten.

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im Jahr 2007 872 Gerichtsverfahren geführt. Der weitaus größte Teil der Auseinandersetzungen konnte wie in den Vorjahren außergerichtlich beigelegt werden.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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RAin Ulrike Blum
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Jahresbericht 2007 >>

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