Die Wettbewerbszentrale hat ein Marketing-Konzept der nach eigenen Angaben größten Versandapotheke Deutschlands, der Sanicare-Apotheke, als wettbewerbswidrig beanstandet. Dieses Konzept sieht die Einschaltung von Krankenkassen zur Gewinnung neuer Kunden vor. Die Sanicare-Apotheke bietet Krankenkassen derzeit so genannte Zuzahlungs-Gutscheine zur Weiterverteilung an die Versicherten an. Diese können die Gutscheine dann mit der Einsendung ihrer Rezepte bei der Versandapotheke einlösen. Laut Ankündigung von Sanicare wird die gesamte gesetzliche Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente mit dem Gutschein verrechnet. Die Vorteilsgewährung durch Apotheken beim Arzneimittelvertrieb unterliegt engen gesetzlichen Grenzen, die nach Auffassung der Wettbewerbszentrale vorliegend verletzt sind.
„Diese Absatzstrategie bewirkt, dass die zur Neutralität verpflichteten Krankenkassen als Werbebotschafter zugunsten von Sanicare für deren rechtlich unzulässige Gutscheinwerbung agieren sollen, um der Apotheke neue Kunden zuzuführen. Dies nehmen wir als Institution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb nicht hin“, so Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Gesundheits-Expertin der Wettbewerbszentrale.
Sanicare hat jetzt bis zum 3. August 2006 Zeit, auf die Abmahnung der Wettbewerbszentrale einzugehen und das Konzept zurückzuziehen. Andernfalls droht die Wettbewerbszentrale mit der Anrufung der Gerichte.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Rechtsanwältin Christiane Köber
E-Mail: koeber @wettbewerbszentrale.de
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