Auf Abmahnung der Wettbewerbszentrale hat sich das Internet-Reisebüro Opodo mit Wirkung zum 16.07.2004 zur Einstellung seiner aktuellen aggressiven Werbekampagne verpflichtet. Opodo hatte auf Plakaten seine Dienste unter anderem mit Slogans wie „Urlaub buchen, wenn das Reisebüro schläft“ oder „Urlaub buchen, wenn das Reisebüro Mittag macht“ angepriesen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als unzulässigen Werbevergleich beanstandet.
„Die pauschale Unterstellung fehlender Erreichbarkeit ist nicht nur herabsetzend, sondern auch irreführend, da auch eine Vielzahl stationärer Reisebüros sowohl über Telefon als auch gerade über das Internet auch außerhalb der traditionellen Ladenöffnungszeiten erreichbar ist“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale, zur Begründung des Vorgehens gegen Opodo. „Mit dem seit dem 8.7.2004 geltenden neuen UWG hat der Gesetzgeber fortgeschrieben, dass es auch beim Kräftemessen in der Werbung dort Schranken gibt, wo der Konkurrent verunglimpft und der Verbraucher irregeführt wird“, so Schönheit weiter.
Opodo muss nun bis spätestens 16.7.2004 sämtliche Plakate mit den abgemahnten Werbesprüchen entfernen und darf diese Aussagen zukünftig auch nicht in anderen Werbemedien wiederholen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de
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