Durch die rasante Entwicklung der Rechtsprechung zu Verkaufsförderungsmaßnahmen wie gefühlsbetonter Werbung, Gewinnspielen, Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen oder Herstelleraktionen eröffnen sich dem Unternehmer viele neue Werbemöglichkeiten. Weil die neuen Freiheiten vielen Werbetreibenden unbekannt sind, nutzen nur wenige die rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Kundengewinnung. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. informiert mit vier Praxisseminaren darüber, wie sich das Recht der Verkaufsförderungsmaßnahmen im letzten Jahr entwickelt hat. Die zweistündige Veranstaltung richtet sich an Werbetreibende und Unternehmer, die sich in der täglichen Arbeit mit Verkaufsförderungsmaßnahmen befassen, aber auch an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, die in diesem Bereich beraten.
Zahlreiche Beschwerden im Bereich der Internet-Werbung zeigen ebenfalls, dass noch große Unsicherheit bei der Gestaltung der Werbung herrscht. Insbesondere die umfangreichen Informationspflichten werden häufig nicht oder nur unvollständig erfüllt. Daneben wirft die Internet-Werbung urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Auch hierzu veranstaltet die Wettbewerbszentrale vier Praxisseminare, mit denen Internet-Werbetreibende über Gestaltungsmöglichkeiten und Informationspflichten aufgeklärt werden. Behandelt wird dabei beispielsweise, welche Informationen bei Internet-Versteigerungen angegeben werden müssen, welche Formen der Hyperlinks rechtlich problematisch sein können, welche internetspezifischen Werbeformen zulässig sind oder wie das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Online-Shops gestaltet sein muss.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Rechtsanwalt Jan Kaestner
E-Mail: Kaestner@wettbewerbszentrale.de
Telefon: 06172/121514
www.wettbewerbszentrale.de (Rubrik Service – Seminare)
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