Vor wenigen Tagen hatte die Fluggesellschaft United Airlines einen Verkaufswettbewerb beworben, bei dem als Preis ein „Smart Roadster“ zu gewinnen war. Die Werbung richtete sich an Reisebüromitarbeiter und war in der Form ausgestaltet, dass der Expedient mit jedem verkauften United-Ticket als Los teilnehmen konnte.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diesen Verkaufswettbewerb als wettbewerbswidrig. Der attraktive Preis in Verbindung mit dem Umstand, dass die Chancen auf den Gewinn mit jedem verkauften Ticket steigen, stellt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale eine unzulässige Beeinflussung der Expedienten dar. Es ist zu befürchten, dass die Expedienten dann nicht mehr anhand sachlicher Kriterien die Verbraucher beraten und Flugreisen vermitteln, sondern bei ihrer Beratungstätigkeit immer auch den attraktiven Verkaufswettbewerb im Hinterkopf haben.
Unter dem Datum des 7.8.2003 verpflichtete sich United Airlines gegenüber der Wettbewerbszentrale strafbewehrt zur Unterlassung dieses Verkaufswettbewerbs und wird ihn allenfalls in erheblich veränderter Form weiterführen.
„Dieser Fall zeigt erneut, dass es rechtlich unzulässig und letztlich mit dem Anspruch der Reisebüros auf sachkundige Beratungstätigkeit gegenüber dem Verbraucher nicht zu vereinbaren ist, wenn Fluggesellschaften durch Verkaufs-wettbewerbe mit privatnützigen Prämien Einfluss auf die Beratungstätigkeit der Expedienten in den Reisebüros zu nehmen versuchen“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, in einem ersten Fazit zu diesem Fall.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de
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