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Wettbewerbszentrale klagt erneut wegen Digital Services Act

Die Wettbewerbszentrale hat wegen der Gestaltung der Bing-Website gegen die Microsoft Ireland Operations Ltd. Klage vor dem OLG Hamm eingereicht. Im Rahmen einer gezielten Untersuchung der sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen hatte die Wettbewerbszentrale überprüft, ob diese Unternehmen kompakte, leicht zugängliche Zusammenfassungen ihrer AGB anbieten.

Grundlage der Untersuchung ist die Verordnung (EU) 2065/2022 (Digital Services Act, kurz DSA). Danach bestehen für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen verschiedene besondere Pflichten. Als sehr große Plattformen und Suchmaschinen (international sogenannte VLOPs und VLOSEs) gelten Dienste, deren Nutzerzahl innerhalb der EU monatlich mehr als 45 Mio. beträgt. Die EU-Kommission führt eine aktuelle Liste solcher Dienste.

Verstoß gegen Art. 14 DSA

Nach Art. 14 Abs. 5 DSA sind sehr große Plattformen und Suchmaschinen zum Beispiel dazu verpflichtet Zusammenfassungen ihrer AGB anzubieten. Diese müssen laut Verordnungsgeber „kompakt und leicht zugänglich“ sein. Auf der Plattform eines international führenden Technologie-Unternehmens fehlte eine solche Zusammenfassung. Das Unternehmen verpflichtete sich inzwischen zur Unterlassung. Für die Suchmaschine Bing fand die Wettbewerbszentrale keine leicht zugängliche Zusammenfassung. Hier war jedoch keine außergerichtliche Klärung möglich, sodass die Wettbewerbszentrale nun Klage vor dem OLG erhob.

Zum Untersuchungszeitpunkt hatten die AGB der beiden Dienste einen erheblichen Umfang von tausenden Wörtern – bei Bing sogar über 16.000. „Entsprechend wichtig für das Verständnis wäre eine schnell auffindbare knappe Zusammenfassung der wesentlichen Punkte. Hierum haben sich konkurrierende Dienste bereits bemüht. Die Einhaltung solcher Pflichten ist also eine Frage der Fairness“, so Kai-Oliver Kruske, Mitglied der Praxisgruppe e-Commerce der Wettbewerbszentrale.

Zwei weitere Anbieter hatte die Wettbewerbszentrale formlos auf Verbesserungspotenziale hingewiesen.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 12.09.2024 // DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung >>
News der Wettbewerbszentrale vom 08.04.2024 // Wettbewerbszentrale klagt gegen Etsy >>

F 11 0334/24
F 11 0335/24
F 03 0002/24

kok

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