Influencer und Werbung auf Social Media sind aus der Werbebranche kaum noch wegzudenken. So können Produkte, Marken und Lifestyle-Aktivitäten durch die Identifikationsfiguren einer bestimmten Zielgruppe unmittelbar platziert werden.
Social Media wächst stetig in seiner gesellschaftlichen Bedeutung. Daher auch als Marketingkanal. Bereits aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber besondere Regeln geschaffen, die beim Influencer Marketing zu beachten sind. Auch der BGH hat durch die sog. Influencer – Entscheidungen den Rahmen für die Werbekennzeichnung abgesteckt und das gesetzliche Regelwerk angewendet.
In der Praxis stellen sich für Influencer und Social-Media-Manager, beratende Rechtsanwälte sowie Verbands- und Unternehmensjuristen weiterhin Fragen zum Wettbewerbsrecht. Was ist rechtlich zu beachten, um Risiken auf Social Media zu vermeiden?
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und aufsichtsbehördlicher Tätigkeiten geben die Referenten Marvin Dinges und Manuela Mülot in diesem Spezialseminar Antworten zu wichtigen praxisrelevanten Fragestellungen für Influencer und Unternehmen, beratende Rechtsanwälte, sowie Social-Media-Agenturen.
Referenten
Marvin Dinges
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Wettbewerbszentrale
Manuela Mülot
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Wettbewerbszentrale
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 1,5 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.
Teilnehmerlisten
Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.