Mit dem jüngsten Online-Seminar zur Preisangabenverordnung lieferte die Wettbewerbszentrale am 14.05.2024 wichtiges Basiswissen zur lauteren Preiswerbung. In der heutigen Wettbewerbsumgebung ist eine transparente und rechtssichere Preisgestaltung entscheidend für den Erfolg von Unternehmen. Die Veranstaltung umfasste zentrale Themen der Preiswerbung nebst Fallbeispielen aus der Praxis. Unsere Rechtsanwälte Peter Ladermann und Patrick Matern erläuterten, wann und in welcher Form Preise anzugeben sind und welche rechtlichen Grundlagen gelten. Ein besonderer Fokus lag auf der Pflicht zur Angabe von Gesamtpreisen sowie der korrekten Darstellung von Grundpreisen. Diese Aspekte sind essenziell, um Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über die Preisgestaltung zu informieren. Ebenfalls behandelte das Seminar Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen und Preisangaben im stationären Handel, um den Teilnehmenden ein umfassendes Verständnis zu vermitteln. Zudem wiesen die Referenten auf Besonderheiten bei der Werbung mit Preisermäßigungen und die in diesem Bereich aktuell unklare Rechtslage hin.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für ihr Interesse und ihre Teilnahme. Für weiterführende Informationen und Unterstützung in rechtlichen Fragen zum Preisrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kok/pl
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater