Am 24. April 2024 fand die Jahrestagung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg statt. Dazu gehörten zunächst die interne Beiratssitzung, die bereits für den Vortrag vorgesehen war, sowie die Mitgliederversammlung. Im Anschluss daran startete die Vortragsveranstaltung rund um das Thema „KI & Wettbewerb“ – mit mehr als 150 Teilnehmenden aus den Reihen der Mitglieder und geladenen Gästen.
Den Auftakt der Vorträge, nach der Begrüßung durch den Präsidenten der Wettbewerbszentrale Friedrich Neukirch, übernahm Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar von Heise Medien. Er demonstrierte unter dem Titel „KI zwischen unendlichen Möglichkeiten und Rechtsunsicherheit“ mit anschaulichen Praxisbeispielen, wozu die künstliche Intelligenz bereits heute in der Lage ist. Dazu gehört auch das Generieren von Bildern mit entsprechenden Prompts. Hierbei bezog Herr Heidrich auch das Auditorium ein, das aus einer Auswahl von verschiedenen Bildern erkennen sollte, welche KI-generiert wurden und welche nicht – mit verblüffendem Ergebnis.
Zum „KI und Wettbewerb“ warf anschließend Prof. Dr. Tim Dornis, Leibniz-Universität Hannover, die spannende Frage „Lauterkeitsrecht am Abgrund?“ auf. Er informierte über verschiedene KI-Verbote und zeigte Fallgruppen zur Irreführung über KI-Einsatz auf. Ebenso waren Transparenzpflichten ein zentrales Thema des Vortrags.
Über „Neue Verbraucherschutzvorschriften zu Nachhaltigkeit und Finanzdienstleistungen im UWG“ berichtete Ministerialrat Jörg Rosenow, Bundesministerium der Justiz. So gibt es in der aktuellen Legislaturperiode etwa UWG-Änderungen, die z.B. durch die Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sog. EmpCo-Richtlinie) oder die (Teil-)Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie bedingt sind.
Wie in den letzten Jahren schloss sich der Bericht „Aus der aktuellen Arbeit der Wettbewerbszentrale“ an, den in diesem Jahr Christiane Köber aus dem Bad Homburger Büro der Wettbewerbszentrale vortrug. Sie stellte verschiedenste aktuelle Fälle aus dem Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung durch die Wettbewerbszentrale vor. Mit dabei waren beispielsweise aktuelle Fälle zum Thema Plattformhaftung, Digital Services Act (DSA) oder die Werbung mit Green Claims, wozu die Wettbewerbszentrale in einem Grundsatzverfahren ein Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet.
Den neuen „Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und Europa“ beleuchtete anschließend Ministerialrat Dr. Armin Jungbluth, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bevor abschließend Carsten Knop, Herausgeber Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ, erläuterte, „Wie die KI den Journalismus herausfordert“.
Die Wettbewerbszentrale bedankt sich bei allen Teilnehmenden, den Referentinnen und Referenten und allen, die an der Vorbereitung und Organisation der Jahrestagung mitgewirkt haben.
Die nächste Jahrestagung findet am 21.05.2025 in Bad Homburg statt.
ug
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