In der Nacht zum Freitag sind die Verhandlungen auf EU-Ebene über ein Verbraucherrecht auf Reparatur zu einem Ergebnis gelangt: Hersteller bestimmter Produkte wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger oder Handys, sollen diese in Zukunft auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren müssen. Weitere Produkte könnten künftig noch hinzukommen. Ziel dieser neuen Vorschriften ist unter anderem die Müllvermeidung zum Zwecke des Umweltschutzes.
Maßnahmen beinhalten auch neue Informationspflichten
Weitere wichtige Maßnahmen des Verhandlungsergebnisses sind u.a. neue Informationspflichten gegenüber Verbrauchern:
- So müssen diese künftig über die Reparaturpflicht des Herstellers informiert werden. Außerdem müssen vorläufige Reparaturpreise kostenlos online zugänglich sein.
- Weiterhin wird eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für reparierte Waren eingeführt.
- Es wurde auch eine Einigung darüber erzielt, dass Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden dürfen, um Reparaturen zu behindern.
Wie geht es weiter?
Sobald die neue Richtlinie offiziell vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament verabschiedet und im Amtsblatt verkündigt worden ist, haben die EU-Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.
Hintergrund
Im März 2023 hatte die EU-Kommission den Entwurf der Richtlinie 2023/0083(COD) vorgelegt. Im Rahmen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ergänzt die neue Richtlinie die Ökodesign-Richtlinie sowie die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sog. EmpCo-RL). Siehe dazu News der Wettbewerbszentrale vom 18.1.2024 // Werbung mit Green Claims: EU-Parlament nimmt Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing an >>.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 02.02.2024 (im Internetangebot des EU-Parlaments) >>
ug
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