Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag kein Bestandteil des Verkaufspreises und daher gesondert auszuweisen.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Nach einem Urteil des EuGH vom heutigen Tag handelt es sich bei Pfandbeträgen für Pfandbehälter nicht um einen Teil des Verkaufspreises, welcher beim Verkauf von Produkten einheitlich angegeben werden muss (EuGH, Urteil vom 29.06., Rs. C‑543/21).
Grund dafür ist unter anderem, dass der Wortlaut der Richtlinie EG 98/6/EG von einem „Endpreis“ spricht. Dieser ist nach Auffassung der dritten Kammer des Gerichtshofs der Preis, welcher obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist. Diese Voraussetzung ist jedoch bei einem Preis inklusive Pfandbetrag nicht erfüllt, da der Verbraucher die Möglichkeit hat, sich den Pfandbetrag zurückerstatten zu lassen. Ebenso stimme die separate Ausweisung des Pfandbetrages mit den Erwägungsgründen der o.g. Richtlinie überein, nach welchen die Verbraucherinformation verbessert und der Vergleich der Verkaufspreise erleichtert werden sollen.
Hintergrund
In dem zugrundeliegenden Fall hatte es das OLG Schleswig im Ergebnis als zulässig angesehen, den Pfandbetrag separat auszuweisen (OLG Schleswig, Urteil vom 30.07.2020, Az. 6 U 49/19 – nicht rechtskräftig). Im Anschluss legte der BGH dem EuGH die Frage vor, ob der Begriff „Verkaufspreis“ im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG dahin auszulegen ist, dass er den Pfandbetrag enthalten muss, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandflaschen oder Pfandgläsern zahlen muss (Az. I ZR 135/20).
Die Rechtsprechung der Instanzgerichte hierzu war uneinheitlich, siehe dazu die Ausführungen in der News vom 29.07.2021 // Noch keine Entscheidung zu der Frage der Endpreisangabe beim Verkauf von Getränken in pfandpflichtigen Verpackungen – BGH legt Fragen zur Preisangabenverordnung dem EuGH vor >>.
Die Wettbewerbszentrale hielt eine entsprechende Darstellung des Pfandbetrages neben dem Verkaufspreis in den vergangenen Jahren ebenfalls für wettbewerbsrechtlich zulässig und hat dies auch so kommuniziert (zum Beispiel im Rahmen des von ihr veranstalteten Herbstseminars 2019).
pl
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