Anlässlich des 27. Jahreskongresses Immobilienbewertung der Sprengnetter Akademie war auch die Wettbewerbszentrale auf dem dreitägigen Kongress (17.-19.01.2019) mit einem Vortrag vertreten.
Etwa 350 Teilnehmer aus der Immobilienbranche waren der Einladung nach Fulda gefolgt. Neben einer Vielzahl von Fachvorträgen und Workshops für Praktiker der Immobilienbewertung gab es auch eine kleinere Fachausstellung mit Unternehmen aus der Immobilienbranche.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, Büro München, referierte zum Thema „Sachverständigenwerbung: Chancen und Risiken“ unter besonderer Berücksichtigung des Trennungsgebots, des Bezeichnungsschutzes von zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten, anerkannten und geprüften Sachverständigen.
Das Themenspektrum umfasste zudem Fragen der Gewinnung von Aufträgen mit unlauteren Mitteln (Provisions- und Schmiergeldzahlungen, Geschenke & Co.), Fälle von Urheberrechtsverletzungen und zahlreiche Beispiele zu irreführender und anderweit unlauterer Werbung. Jeweils im Gegensatz dazu zeigte der Referent Praxisbeispiele wie eine faire und lautere Werbung aussehen kann. Im Hinblick auf die Liberalisierung des Wettbewerbsrechts eröffnen sich gerade auch für die öffentlich bestellten und vereidigten sowie zertifizierten Sachverständigen gute Möglichkeiten der Imagewerbung und der Hervorhebung der Dienstleistungen dieser besonders qualifizierten Gruppe der Sachverständigen.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständige >>
Beiträge und Aufsätze der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständige >>
27. Jahreskongress Immobilienbewertung >>
ao
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