Wettbewerbszentrale beanstandet Preisdarstellungen von Reiseanbietern
Nach Eingang entsprechender Beschwerden hat die Wettbewerbszentrale in zwei Fällen die Preiswerbung von Reiseanbietern – Reiseveranstaltern und Reisevermittlern – bestandet.
Nach Eingang entsprechender Beschwerden hat die Wettbewerbszentrale in zwei Fällen die Preiswerbung von Reiseanbietern – Reiseveranstaltern und Reisevermittlern – bestandet.
Der BGH hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 15.12.2022, Az. I ZR 8/19) den Verkauf von Mitgliedschaften zur Erlangung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenversicherung als erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung eingestuft.
Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Köln Klage gegen ein Tochterunternehmen eines führenden Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingereicht.
Bereits zum 14. Mal fanden am 24. und 25.03.2023 die Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) im Vogel Convention Center in Würzburg statt.
Die diesjährige Jahrestagung mit Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale wird am 26. April 2023 in Bad Homburg stattfinden. Bei dem sich daran anschließenden Tagungsprogramm stehen Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus.
Die Nutzung der Sozialen Medien in der Medizin bietet viele Chancen, wirft aber auch zahlreiche Fragen auf. Die medcom.berlin befasste sich daher auf der ganztägigen Veranstaltung am 18. März in Berlin schwerpunktmäßig mit dem Thema „Soziale Medien in der Ästhetischen Chirurgie“.
Nachdem der letzte Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (Liga / LIDC) in 2022 den Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ insbesondere unter dem Aspekt des Kartellrechts und dem Recht des geistigen Eigentums rechtsvergleichend beleuchtet hat
Werbung mit umweltbezogenen Aussagen soll stärker reguliert und damit das Risiko von Greenwashing reduziert werden. Ein neuer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der nun offiziell vorgestellt wurde, sieht u.a. vor,
Auch mehr als fünf Jahre nach Gründung der Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer jährlich mehr als 100 Beschwerden über sog. IBAN-Diskriminierung.
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Fluggesellschaft Ryanair wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen liegt nunmehr eine rechtskräftige Entscheidung vor: