Werbung in Newslettern muss erkennbar sein – LG Berlin sieht blasse Kennzeichnung von Werbeteasern als nicht ausreichend an
In einem Eilverfahren der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 28.06.2022 – 102 O 61/22 (nicht rechtskräftig) ein Medienunternehmen verurteilt, es zu unterlassen