LG Karlsruhe: Befristung eines Kombi-Angebots ist irreführend, wenn sich die Frist nicht auf den prägenden Teil des Angebots bezieht
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Karlsruhe entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für ein Kombi-Angebot aus Stromtarif und werthaltiger Zugabe (iPad) mit einer Befristung irreführend ist, wenn