OLG Köln: Vertragslaufzeit von mehr als 2 Jahren für Handyverträge möglich, wenn die Konditionen des Altvertrages geändert werden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die vorzeitige Verlängerung eines Mobilfunkvertrages um 24 Monate zulässig sei, auch wenn die neue vereinbarte Laufzeit an das Enddatum des noch laufenden Mobilfunkvertrages anschließt