Erneut gewerblicher Wohnraumvermieter wegen Verstoßes gegen die SEPA-Verordnung verurteilt
Das LG Berlin hat einen gewerblichen Wohnraumvermieter zur Tragung der Prozesskosten verurteilt, nachdem er sich erst im Rahmen des Klageverfahrens auf Hinweis des Gerichts entschlossen hatte, zum Tatbestand der SEPA-Diskriminierung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben